Aktuelles › BMBF • Steu­er­li­che For­schungs­för­de­rung wird umgesetzt

Beschei­ni­gungs­stelle nimmt Arbeit auf

BMBFFor­schende Unter­neh­men kön­nen jetzt ihre For­schungs­vor­ha­ben zer­ti­fi­zie­ren las­sen. Bevor die steu­er­li­che For­schungs­zu­lage beim Finanz­amt bean­tragt wer­den kann, prüft eine fach­kun­dige Stelle, ob das Vor­ha­ben dem For­schungs- und Ent­wick­lungs­be­griff des Geset­zes ent­spricht. Hier­über stellt die »Beschei­ni­gungs­stelle For­schungs­zu­lage« (BSFZ) einen Bescheid aus, an den das Finanz­amt gebun­den ist.

Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de kön­nen ab sofort Anträge auf Beschei­ni­gung gestellt wer­den. Das Por­tal ent­hält die nöti­gen Infor­ma­tio­nen zu Antrag­stel­lung und För­de­rung sowie Praxisbeispiele.

Bis zu einer Mil­lion Euro kön­nen Unter­neh­men erhal­ten, die in For­schung und Ent­wick­lung inves­tie­ren. Geför­dert wer­den 25 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Auf­wen­dun­gen, ins­be­son­dere Per­so­nal­kos­ten, aber auch Aus­ga­ben für Auf­trags­for­schung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unter­neh­men gerade Gewinne oder Ver­luste macht. Ent­schei­dend ist, dass es in seine Inno­va­ti­ons­kraft inves­tiert und damit Arbeits­plätze und Wohl­stand von mor­gen sichert.

Hin­ter­grund:

Das For­schungs­zu­la­gen­ge­setz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getre­ten. Vor dem Hin­ter­grund der Corona-Krise wurde die Bemes­sungs­grund­lage zum 1. Juli 2020 befris­tet bis 30. Juni 2026 von zwei auf vier Mil­lio­nen Euro ver­dop­pelt, um die Anreiz­wir­kung für For­schungs­in­ves­ti­tio­nen zu erhöhen.
Die BSFZ wurde im Rah­men einer euro­pa­wei­ten Aus­schrei­bung im Wett­be­werb ermit­telt. Den Zuschlag erhielt ein Kon­sor­tium aus der VDI Tech­no­lo­gie­zen­trum GmbH (VDI steht für Ver­ein Deut­scher Ingenieure),
der AiF Pro­jekt GmbH (AiF steht für Arbeits­ge­mein­saft indus­tri­el­ler For­schungs­ver­ei­ni­gun­gen) sowie des DLR (Deut­sches Zen­trum für Luft- und Raum­fahrt e.V.) ‑Pro­jekt­trä­ger. Alle Part­ner ver­fü­gen aus der Pro­jekt­för­de­rung über die erfor­der­li­che Sach­kunde und außer­dem über lang­jäh­rige Erfah­run­gen in der For­schungs­ad­mi­nis­tra­tion. Die Beschei­ni­gungs­stelle hat Stand­orte in Bonn, Ber­lin, Düs­sel­dorf und Dresden.

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