Aktuelles › BMBF För­der­be­kannt­ma­chung • Netz­werk inter­dis­zi­pli­nä­rer Aus- und Wei­ter­bil­dungs­kon­zepte in den Quantentechnologien

04.03.2021
Bekanntmachung

Richt­li­nie zur För­de­rung von Pro­jek­ten zum Thema Quan­tum Futur Edu­ca­tion – Netz­werk inter­dis­zi­pli­nä­rer Aus- und Wei­ter­bil­dungs­kon­zepte in den Quan­ten­tech­no­lo­gien, Bun­des­an­zei­ger vom 04.03.2021
Vom 18. Februar 2021

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) beab­sich­tigt, das The­men­feld „Netz­werk inter­dis­zi­pli­nä­rer Aus- und Wei­ter­bil­dungs­kon­zepte in den Quan­ten­tech­no­lo­gien“ auf der Grund­lage des Pro­gramms „Quan­ten­tech­no­lo­gien – von den Grund­la­gen zum Markt“ (www.quantentechnologien.de) zu för­dern. Das BMBF leis­tet damit einen Bei­trag zur Umset­zung der High­tech-Stra­te­gie der Bundesregierung.

Das Fun­da­ment zukünf­ti­ger Spit­zen­tech­no­lo­gie liegt in der Bil­dung und geziel­ten Qua­li­fi­ka­tion von wis­sen­schaft­li­chem Nach­wuchs und indus­tri­el­len Fach­kräf­ten begrün­det. Dies gilt beson­ders für ein for­schungs- und wis­sens­in­ten­si­ves sowie inter­dis­zi­pli­nä­res Feld wie die Quan­ten­tech­no­lo­gien. Junge Aka­de­mi­ke­rin­nen und Aka­de­mi­ker ent­wi­ckeln neue Denk­an­sätze für Inno­va­tio­nen und die Indus­trie gibt wich­tige Impulse für die Bedarfe einer anwen­dungs­ori­en­tier­ten Umsetzung.

1 För­der­ziel, Zuwen­dungs­zweck, Rechtsgrundlage

1.1 För­der­ziel und Zuwendungszweck

Die neue Quan­ten­tech­no­lo­gie ent­steht aus der Anwen­dung der grund­le­gen­den Quan­ten­phy­sik im indus­tri­el­len Maß­stab. Sie umspannt einen wei­ten Bereich tra­di­tio­nel­ler For­schungs­fel­der und erfor­dert daher Kennt­nisse und Fähig­kei­ten aus Phy­sik, Mathe­ma­tik, Infor­ma­tik und Inge­nieur­we­sen. Ebenso sind die kom­ple­men­tä­ren Exper­ti­sen und Her­an­ge­hens­wei­sen in Indus­trie und Hoch­schu­len bzw. For­schungs­ein­rich­tun­gen zu ver­bin­den. Bis­her bie­ten nur sehr wenige Hoch­schu­len inter­dis­zi­pli­näre Module an, die die­ser spe­zi­el­len Her­aus­for­de­rung gerecht wer­den. Ein Pro­gramm zur beruf­li­chen Wei­ter­bil­dung und Qua­li­fi­ka­tion auf dem Gebiet der Quan­ten­tech­no­lo­gien ist bun­des­weit nicht verfügbar.

Die lang­fris­tige Siche­rung der deut­schen Tech­no­lo­gie­sou­ve­rä­ni­tät im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien erfor­dert unter ande­rem neu­ar­tige Kon­zepte für Aus- und Wei­ter­bil­dungs­pro­gramme, die zukünf­tige Quan­ten­wis­sen­schaft­le­rin­nen und ‑wis­sen­schaft­ler, Quan­ten­in­ge­nieu­rin­nen und ‑inge­nieure anspre­chen. Talente müs­sen geför­dert und in Deutsch­land gehal­ten wer­den. Hier gilt es ins­be­son­dere durch breit ange­legte För­der­pro­gramme eine Exper­tise und Attrak­ti­vi­tät auf­zu­bauen, wie es sie bereits im euro­päi­schen Umfeld gibt (bei­spiels­weise Delft, Zürich, Kopen­ha­gen, Hel­sinki). Neue Pro­gramme sol­len dabei nicht nur an die schu­li­sche, uni­ver­si­täre und tech­ni­sche Aus­bil­dung an¬knüpfen, son­dern auch als berufs­be­glei­tende Trai­nings­maß­nah­men rea­li­siert werden.

För­der­ziel
Die För­der­maß­nahme hat die fol­gen­den Ziele:

  • Dem Fach­kräf­te­man­gel in die­sem for­schungs­in­ten­si­ven Tech­no­lo­gie­feld entgegenzuwirken,
  • neue ziel­ge­rich­tete Trai­nings- und Aus­bil­dungs­pro­gramme in Koope­ra­tion mit Hoch­schu­len, For­schungs­ein­rich­tun­gen und indus­tri­el­len Anwen­dern als Pilot­pro­jekte („best prac­tice“) zu sti­mu­lie­ren und erst­ma­lig einzurichten,
  • Kon­zepte für in MINT-Stu­di­en­gän­gen ent­hal­tene inter­dis­zi­pli­näre Wahl­fach­in­halte mit dem Schwer­punkt der for­schungs­na­hen und indus­trie­ori­en­tier­ten Bedarfe zum Thema Quan­ten­tech­no­lo­gien zu entwickeln,
  • Bedarfe an Fach­kennt­nis­sen und Aus­bil­dungs­zie­len im Hin­blick auf indus­tri­elle Anwen­dun­gen zu erhe­ben und auf die­ser Grund­lage pra­xis­ori­en­tierte Ange­bote zur Aus­bil­dung anzu­re­gen sowie
  • Struk­tu­ren zur Ver­net­zung der Akteure aus For­schung und Indus­trie sowie zum wech­sel­sei­ti­gen Erfah­rungs­aus­tausch zu schaffen.

Zuwen­dungs­zweck

Um diese Ziele zu errei­chen, sol­len in die­ser För­der­maß­nahme vor­han­dene Ansätze standort­über­grei­fend initi­iert und neu­ar­tige Kon­zepte aus ande­ren stark inter­dis­zi­pli­nä­ren Gebie­ten als Best-Prac­tice-Modelle her­an­ge­zo­gen wer­den. Die bedarfs­ge­rechte Aus­füh­rung soll dabei in enger Abstim­mung mit Part­nern aus der Indus­trie erfol­gen. In Deutsch­land muss ein Öko­sys­tem geschaf­fen wer­den, in dem die Quan­ten­tech­no­lo­gien der zwei­ten Gene­ra­tion vor­an­ge­trie­ben und auch in die indus­tri­elle Umset­zung gebracht wird.

Geför­dert wer­den koope­ra­tive Ein­zel- oder Ver­bund­pro­jekte, die zu völ­lig neuen oder wesent­lich ver­bes­ser­ten Ansät­zen der Aus- und Wei­ter­bil­dung im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien füh­ren. Kenn­zei­chen der Pro­jekte sol­len dabei ein hohes Maß an Inter­dis­zi­pli­na­ri­tät und Ein­bin­dung von Bedar­fen aus indus­tri­el­len Anwen­dun­gen sein, um die beson­dere Kom­ple­xi­tät des The­mas der Quan­ten­tech­no­lo­gien abzubilden.

1.2 Rechts­grund­la­gen

Der Bund gewährt die Zuwen­dun­gen nach Maß­gabe die­ser För­der­richt­li­nie, der §§ 23 und 44 der Bun­des­haus­halts­ord­nung (BHO) und den dazu erlas­se­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten sowie der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis (AZA)“ und/oder der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Kos­ten­ba­sis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewäh­rung der Zuwen­dung besteht nicht. Viel­mehr ent­schei­det die Bewil­li­gungs­be­hörde auf­grund ihres pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sens im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haushaltsmittel.

2 Gegen­stand der Förderung

Gegen­stand der För­de­rung sind Ein­zel- oder Ver­bund­vor­ha­ben zur geziel­ten Unter­stüt­zung des Aus- und Wei­ter­bil­dungs­sys­tems im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien in Deutsch­land. Geför­dert wer­den aus­schließ­lich Vor­ha­ben mit direk­tem Bezug zur Quan­ten­tech­no­lo­gie. Die mög­li­chen Ziel­rich­tun­gen sind dabei in die fol­gen­den zwei Module gegliedert:

Modul 1: Koope­ra­tion und Aus­tausch zwi­schen Indus­trie und Forschungseinrichtungen

Um Quan­ten­tech­no­lo­gien in Anwen­dun­gen mit Rele­vanz für Wirt­schaft und Gesell­schaft zu über­füh­ren, liegt der Schlüs­sel zum Erfolg im engen und effek­ti­ven Aus­tausch zwi­schen der Indus­trie, For­schungs­ein­rich­tun­gen und Hoch­schu­len. Modul 1 soll hierzu Pro­jekte zur geziel­ten Koope­ra­tion die­ser Part­ner mit dem Ziel för­dern, durch neu­ar­tige Kon­zepte Wei­ter­bil­dung und Metho­den den Trans­fer von Fach­wis­sen und Anfor­de­run­gen zu unter­stüt­zen. Mög­li­che The­men in Modul 1 sind beispielsweise:

  • Kon­zep­tio­nie­rung und Umset­zung neu­ar­ti­ger Maß­nah­men und nie­der­schwel­li­ger Trai­nings­kon­zepte zur Aus- und Wei­ter­bil­dung poten­zi­el­ler Anwen­der der Quantentechnologien.
  • Ein­rich­tung geziel­ter Aus­tausch­pro­gramme zwi­schen Indus­trie oder For­schungs­ein­rich­tun­gen mit Hoch­schu­len, um den Trans­fer von Wis­sen und Anfor­de­run­gen zu erleich­tern (z. B. kol­la­bo­ra­tive Dok­to­ran­den­pro­gramme, Sab­ba­ti­cal Pro­gramme für den zeit­lich befris­te­ten Aus­tausch von Beschäf­tig­ten aus der Indus­trie in die For­schung und vice versa).
  • Kon­zep­tio­nie­rung neu­ar­ti­ger und for­schungs­na­her Wahl­fach­in­halte unter der Berück­sich­ti­gung der Bedarfe indus­tri­el­ler Anwender.

Bei der Pro­jekt­um­set­zung ist eine bedarfs­ge­rechte Eva­lua­tion der Anfor­de­run­gen durch Kol­la­bo­ra­tion mit poten­zi­el­len Anwen­dern erwünscht. Daher ist eine Ein­bin­dung eines indus­tri­el­len Advi­sory Boards bei Pro­jek­ten zu Modul 1 zwin­gende Voraussetzung.

Modul 2: Netzwerk

In Modul 2 soll ein For­schungs­pro­jekt mit dem Ziel geför­dert wer­den, ein akti­ves Netz­werk der aus­ge­wähl­ten Pro­jekte und wich­tigs­ten Akteure aus Wirt­schaft und Wis­sen­schaft bezo­gen auf Aus- und Wei­ter­bil­dungs­fra­gen zu schaf­fen. Syn­er­gien zwi­schen ein­zel­nen Akti­vi­tä­ten sol­len iden­ti­fi­ziert, über­grei­fende Fra­ge­stel­lun­gen adres­siert und erfolg­rei­che Kon­zepte mul­ti­pli­ziert wer­den. Die Min­dest­an­for­de­run­gen des Pro­jek­tes aus Modul 2 sind:

  • Unter­stüt­zung beim Infor­ma­ti­ons- und Erfah­rungs­aus­tausch zwi­schen den geför­der­ten Pro­jek­ten sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit,
  • Iden­ti­fi­ka­tion von Quer­schnitts­the­men zwi­schen den geför­der­ten Projekten,
  • Ent­wick­lung einer nach­hal­ti­gen Stra­te­gie zur Gleich­stel­lung und Diver­si­tät in Berei­chen der Quantentechnologien,
  • sys­te­ma­ti­sche Erfas­sung der deut­schen Stu­dien- und Aus­bil­dungs­land­schaft auf dem Gebiet der Quantentechnologien,
  • Durch­füh­rung von Netz­werk­ver­an­stal­tun­gen mit Geför­der­ten sowie inter­es­sier­ten Dritten,
  • fort­lau­fen­des Moni­to­ring der geför­der­ten Pro­jekte im Hin­blick auf Über­trag­bar­kei­ten und Gemein­sam­kei­ten, ins­be­son­dere zwecks nach­ge­la­ger­ter Stan­dar­di­sie­rung von Bildungsangeboten.

Wei­tere Bestand­teile des Pro­jekts kön­nen vor­ge­schla­gen wer­den, sofern sie einen the­ma­tisch über­ge­ord­ne­ten Cha­rak­ter auf­wei­sen und zur Ver­net­zung der deut­schen Quan­ten­tech­no­lo­gie-Bil­dungs­land­schaft in ange­mes­se­nem Maße bei­tra­gen. Die För­de­rung in Modul 2 ist als Ein­zel­pro­jekt geplant und zwin­gend an eine erfolg­rei­che Aus­wahl des Antrag­stel­lers mit einem Pro­jekt aus Modul 1 gekoppelt.

3 Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen. Zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung wird das Vor­han­den­sein einer Ein­rich­tung, die der nicht­wirt­schaft­li­chen Tätig­keit des Zuwen­dungs­emp­fän­gers dient (Hoch­schule, For­schungs­ein­rich­tung), in Deutsch­land verlangt.

For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und/oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kön­nen neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt bekommen.

4 Beson­dere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Part­ner eines Ver­bund­pro­jekts regeln ihre Zusam­men­ar­beit in einer schrift­li­chen Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung. Alle Ver­bund­part­ner, auch die, die For­schungs­ein­rich­tun­gen im Sinne von Arti­kel 2 (Num­mer 83) AGVO sind, stel­len sicher, dass im Rah­men des Ver­bunds keine indi­rek­ten (mit­tel­ba­ren) Bei­hil­fen an Unter­neh­men flie­ßen. Dazu sind die Bestim­mun­gen von Num­mer 2.2 des FuEuI1-Uni­ons­rah­mens zu beach­ten. Vor der För­der­ent­schei­dung über ein Ver­bund­pro­jekt muss eine grund­sätz­li­che Über­ein­kunft über wei­tere vom BMBF vor­ge­ge­bene Kri­te­rien nach­ge­wie­sen wer­den (vgl. BMBF-Vor­druck Nr. 0110).2

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss gewährt. Die För­de­rung wird je nach pro­jekt­spe­zi­fi­schem Bedarf für einen Zeit­raum von bis zu drei Jah­ren gewährt.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Hoch­schu­len, For­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen, die nicht in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Helm­holtz-Zen­tren und der Fraun­ho­fer-Gesell­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den können.

Bei nicht­wirt­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken wird zusätz­lich zu den durch das BMBF finan­zier­ten zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausgaben/Kosten rich­ten sich nach den „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis (AZA)“ und/oder den „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Kos­ten­ba­sis (AZK)“ des BMBF.

6 Sons­tige Zuwendungsbestimmungen

Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Kos­ten­ba­sis wer­den grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zu¬wendungen auf Kos­ten­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung an gewerb­li­che Unter­neh­men für For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben“ (NKBF 2017).

Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Aus­ga­ben­ba­sis wer­den grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zuwen­dun­gen auf Aus­ga­ben­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung zur Pro­jekt­för­de­rung“ (NABF) sowie die „Beson­de­ren Neben­be­stim­mun­gen für den Abruf von Zuwen­dun­gen im mit­tel­ba­ren Abruf­ver­fah­ren im Geschäfts­be­reich des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung“ (BNBest-mit­tel­ba­rer Abruf-BMBF), sofern die Zuwen­dungs­mit­tel im soge­nann­ten Abruf­ver­fah­ren bereit­ge­stellt werden.

Zur Durch­füh­rung von Erfolgs­kon­trol­len im Sinne der Ver­wal­tungs­vor­schrift Num­mer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwen­dungs­emp­fän­ger ver­pflich­tet, die für die Erfolgs­kon­trolle not­wen­di­gen Daten dem BMBF oder den damit beauf­trag­ten Insti­tu­tio­nen zeit­nah zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Infor­ma­tio­nen wer­den aus­schließ­lich im Rah­men der Begleit­for­schung und der gege­be­nen­falls fol­gen­den Eva­lua­tion ver­wen­det, ver­trau­lich behan­delt und so anony­mi­siert ver­öf­fent­licht, dass ein Rück­schluss auf ein­zelne Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen nicht mög­lich ist.

Wenn der Zuwen­dungs­emp­fän­ger seine aus dem For­schungs­vor­ha­ben resul­tie­ren­den Ergeb­nisse als Bei­trag in einer wis­sen­schaft­li­chen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht, so soll dies so erfol­gen, dass der Öffent­lich­keit der unent­gelt­li­che elek­tro­ni­sche Zugriff (Open Access) auf den Bei­trag mög­lich ist. Dies kann dadurch erfol­gen, dass der Bei­trag in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich zugäng­li­chen elek­tro­ni­schen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht wird. Erscheint der Bei­trag zunächst nicht in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­li­chen Zeit­schrift, so soll der Bei­trag – gege­be­nen­falls nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Frist (Embar­go­frist) – der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­lich gemacht wer­den (Zweit­ver­öf­fent­li­chung). Im Fall der Zweit­ver­öf­fent­li­chung soll die Embar­go­frist zwölf Monate nicht über­schrei­ten. Das BMBF begrüßt aus­drück­lich die Open Access-Zweit­ver­öf­fent­li­chung von aus dem Vor­ha­ben ¬resul­tie­ren­den wis­sen­schaft­li­chen Monographien.

7 Ver­fah­ren

7.1 Ein­schal­tung eines Pro­jekt­trä­gers, Antrags­un­ter­la­gen, sons­tige Unter­la­gen und Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antragssystems

Mit der Abwick­lung der För­der­maß­nahme hat das BMBF der­zeit fol­gen­den Pro­jekt­trä­ger beauftragt:

VDI Tech­no­lo­gie­zen­trum GmbH
– Pro­jekt­trä­ger Quantensysteme –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kon­takt:

Dr. Bas­tian Hiltscher
0211/6214 441
ed.idv@rehcstlih

Dr. Clau­dius Klein
0211/6214 903
ed.idv@c_nielk

Die VDI Tech­no­lo­gie­zen­trum GmbH ist außer­dem Ansprech­part­ner für alle Fra­gen zur Abwick­lung der För­der­maß­nahme. Es wird emp­foh­len, zur Antrags­be­ra­tung mit dem Pro­jekt­trä­ger Kon­takt auf­zu­neh­men. Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Erläu­te­run­gen sind dort erhältlich.

Soweit sich hierzu Ände­run­gen erge­ben, wird dies im Bun­des­an­zei­ger oder in ande­rer geeig­ne­ter Weise bekannt gegeben.

Vor­dru­cke für För­der­an­träge, Richt­li­nien, Merk­blät­ter, Hin­weise und Neben­be­stim­mun­gen kön­nen unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf abge­ru­fen werden.

7.2 För­der­ver­fah­ren

Das Antrags­ver­fah­ren ist zwei­stu­fig angelegt.

7.2.1 Vor­lage und Aus­wahl von Projektskizzen

In der ers­ten Ver­fah­rens­stufe sind dem beauf­trag­ten Pro­jekt­trä­ger beur­tei­lungs­fä­hige Pro­jekt­skiz­zen elek­tro­nisch über das Inter­net­por­tal https://foerderportal.bund.de/easyonline/vor­zu­le­gen.

Die Vor­la­ge­frist endet am 11. April 2021.

Die Vor­la­ge­frist gilt nicht als Aus­schluss­frist. Ver­spä­tet ein­ge­hende Pro­jekt­skiz­zen kön­nen aber mög­li­cher­weise nicht mehr berück­sich­tigt werden.

Die zur Pro­jekt­skizze gehö­rige Vor­ha­ben­be­schrei­bung ist gemäß fol­gen­der Glie­de­rung (1 bis 7) zu erstel­len und sollte maxi­mal 15 DIN-A4-Sei­ten (Schrift­größe Arial 11) umfas­sen. Anla­gen gemäß Num­mer 8 sind nicht Bestand­teil der Vor­ha­ben­be­schrei­bung und sepa­rat beizufügen.

1. Titel des Vor­ha­bens und Kennwort
2. Name und Anschrift des Antrag­stel­lers inklu­sive Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adresse
3. Ziele

a. Moti­va­tion und Gesamt­ziel des Vor­ha­bens, Zusam­men­fas­sung des Projektvorschlags
b. Bezug des Vor­ha­bens zu die­ser För­der­richt­li­nie und dem ent­spre­chen­den Anwen­dungs­be­reich aus Num­mer 2
c. Didak­ti­sches Konzept
d. Wis­sen­schaft­li­che und tech­ni­sche Arbeits­ziele des Vor­ha­bens, ange­strebte Innovationen
e. Geplante Bezug­nahme auf die Bedarfe poten­zi­el­ler spä­te­rer Anwender

4. Aktu­el­ler Stand im Bereich der Aus- und Weiterbildung

a. Pro­blem­be­schrei­bung und Aus­gangs­si­tua­tion (Ver­gleich mit dem inter­na­tio­na­len Stand, etc.)
b. Neu­heit und Attrak­ti­vi­tät des Lösungs­an­sat­zes, Vor­teile gegen­über kon­kur­rie­ren­den Lösungsansätzen
c. Bis­he­rige Arbei­ten des För­der­in­ter­es­sen­ten mit Bezug zu den Zie­len die­ses Vorhabens

5. Arbeits­plan

a. Grobe Beschrei­bung der Arbei­ten ein­schließ­lich der wich­tigs­ten didak­ti­schen, wis­sen­schaft­li­chen und tech­ni­schen Pro­blem­stel­lun­gen sowie der Lösungs­an­sätze, Defi­ni­tion erfolgs­kri­ti­scher Mei­len­steine; gege­be­nen­falls Zusam­men­ar­beit mit Drit­ten (z. B. auch geplante Ein­bin­dung der beglei­ten­den Industrie)
b. Netz­plan: Arbeits­pa­kete und Mei­len­steine, auf­ge­tra­gen über der Zeit

6. Ver­wer­tungs­plan

a. Wis­sen­schaft­lich-tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Erfolgsaussichten
b. Didak­ti­sche, wis­sen­schaft­lich-tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Anschlussfähigkeit
c. Kon­zept zur Ver­ste­ti­gung der Maßnahme

7. Finan­zie­rungs­plan
gro­bes finan­zi­el­les Men­gen­ge­rüst mit tabel­la­ri­scher Finan­zie­rungs­über­sicht (Angabe von Kos­ten­ar­ten und Eigenmitteln/Drittmitteln)

8. Anla­gen
Unter­stüt­zungs­schrei­ben aus der Indus­trie (in Modul 2 optio­nal, in Modul 1 verpflichtend)

Es wird emp­foh­len, vor der Ein­rei­chung der Pro­jekt­skiz­zen direkt mit dem Pro­jekt­trä­ger Kon­takt aufzunehmen.

Aus der Vor­lage einer Pro­jekt­skizze kann kein Anspruch auf eine För­de­rung abge­lei­tet werden.

Die ein­ge­gan­ge­nen Pro­jekt­skiz­zen wer­den nach den fol­gen­den Kri­te­rien bewertet:

  • Inno­va­ti­ons­höhe und Qua­li­tät des didak­ti­schen Konzepts
  • Inno­va­ti­ons­höhe und Qua­li­tät des wis­sen­schaft­lich-tech­ni­schen Konzepts
  • Kon­zept zur Ein­bin­dung von Part­nern aus der Industrie
  • Kom­pe­ten­zen des Antragstellers
  • Inter­dis­zi­pli­nä­rer Charakter
  • Brei­ten­wirk­sam­keit

Die ein­ge­reich­ten Vor­schläge ste­hen unter­ein­an­der im Wett­be­werb. Auf der Grund­lage der Bewer­tung wer­den dann die für eine För­de­rung geeig­ne­ten Pro­jekt­ideen aus­ge­wählt. Das Aus­wahl­er­geb­nis wird den Inter­es­sen­ten schrift­lich mitgeteilt.

Die im Rah­men die­ser Ver­fah­rens­stufe ein­ge­reich­ten Pro­jekt­skiz­zen und even­tu­ell wei­tere vor­ge­legte Unter­la­gen wer­den nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vor­lage förm­li­cher För­der­an­träge und Entscheidungsverfahren

In der zwei­ten Ver­fah­rens­stufe wer­den die Ver­fas­ser der posi­tiv bewer­te­ten Pro­jekt­skiz­zen auf­ge­for­dert, förm­li­che För­der­an­träge vor­zu­le­gen, über die nach abschlie­ßen­der Prü­fung durch das BMBF ent­schie­den wird. Hierzu sind ent­spre­chende AZK- bzw. AZA-For­mu­lare und eine voll­stän­dige Teil­vor­ha­ben­be­schrei­bung vor­zu­le­gen. Ins­be­son­dere sind darin darzustellen:

  • Eine aus­führ­li­che Beschrei­bung ein­zel­ner Arbeitsschritte
  • Objek­tive Meilensteine
  • Ein detail­lier­ter Verwertungsplan
  • Die Not­wen­dig­keit der Förderung
  • Gege­be­nen­falls die Erfül­lung etwa­iger Auflagen

Hier­bei gel­ten zusätz­lich zur ers­ten Aus­wahl­stufe fol­gende Bewertungskriterien:

  • Ange­mes­sen­heit des Finan­zie­rungs­plans bzw. der Vorkalkulation
  • Fest­le­gung kon­kre­ter Projektziele

Zur Erstel­lung der förm­li­chen För­der­an­träge ist die Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antrags­sys­tems „easy-Online“ (unter Beach­tung der in der Anlage genann­ten Anfor­de­run­gen) erfor­der­lich. (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

Bei Ver­bund­pro­jek­ten sind die För­der­an­träge in Abstim­mung mit dem vor­ge­se­he­nen Ver­bund­ko­or­di­na­tor vorzulegen.

7.3 Zu beach­tende Vorschriften

Für die Bewil­li­gung, Aus­zah­lung und Abrech­nung der Zuwen­dung sowie für den Nach­weis und die Prü­fung der Ver­wen­dung und die gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Auf­he­bung des Zuwen­dungs­be­scheids und die Rück­for­de­rung der gewähr­ten Zuwen­dung gel­ten die §§ 48 bis 49a des Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­set­zes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlas­se­nen All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, soweit nicht in die­ser För­der­richt­li­nie Abwei­chun­gen von den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zuge­las­sen wor­den sind. Der Bun­des­rech­nungs­hof ist gemäß § 91 BHO zur Prü­fung berechtigt.

8 Gel­tungs­dauer

Diese För­der­richt­li­nie tritt am Tag nach ihrer Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezem­ber 2029 gültig.

Bonn, den 18. Februar 2021

Bun­des­mi­nis­te­rium
für Bil­dung und Forschung

Im Auf­trag
Dr. Geiger


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