Aktuelles › BMBF · Bekannt­ma­chung „Quan­tum aktiv – Out­reach-Kon­zepte und Open Inno­va­tion für Quantentechnologien“

1 För­der­ziel, Zuwen­dungs­zweck, Rechtsgrundlagen

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) beab­sich­tigt, das The­men­feld „Quan­tum aktiv – Out­reach-Kon­zepte und Open Inno­va­tion für Quan­ten­tech­no­lo­gien“ im Rah­men sei­nes „For­schungs­pro­gramms Quanten¬systeme. Spit­zen­tech­no­lo­gie ent­wi­ckeln. Zukunft gestal­ten“ zu fördern.
Quan­ten­tech­no­lo­gien sind ein ver­gleichs­weise jun­ges Gebiet der Natur- sowie Inge­nieur­wis­sen­schaf­ten. Genutzt wer­den spe­zi­fi­sche Eigen­schaf­ten und Frei­heits­grade der Quan­ten­me­cha­nik. Obschon viele Phä­no­mene seit über 100 Jah­ren bekannt sind, ist eine tech­ni­sche Nut­zung zum Teil erst heute möglich.
Quan­ten­tech­no­lo­gien der ers­ten Gene­ra­tion sind aus der täg­li­chen Anwen­dung (z. B. in Smart­phones, Com­pu­tern, medi­zi­ni­scher Bild­ge­bung und vie­len mehr) bekannt und unver­zicht­bar gewor­den. Quan­ten­tech­no­lo­gien der zwei­ten Gene­ra­tion beru­hen auf Quan­ten­ef­fek­ten wie z. B. Über­la­ge­rung und Ver­schrän­kung von Zustän­den. Sie wider­spre­chen oft der All­tags­er­fah­rung und sind dem­entspre­chend weni­ger gut bekannt.
Mit den Quan­ten­tech­no­lo­gien der zwei­ten Gene­ra­tion sind immense Anwen­dungs­po­ten­ziale mit erheb­li­chen Aus¬wirkungen auf Wirt­schaft und Gesell­schaft ver­bun­den. Typi­sche Anwen­dungs­op­tio­nen bestehen bei­spiels­weise in deut­lich leis­tungs­fä­hi­ge­ren und schnel­le­ren Berech­nun­gen durch Quan­ten­com­pu­ting und Quan­ten­si­mu­la­to­ren, genaue­ren Mess­ge­rä­ten und ‑metho­den durch Quan­ten­sen­so­rik und ‑metro­lo­gie sowie erhöh­ter Sicher­heit bei der Daten­über­tra­gung durch Quantenkommunikation.
Der inter­na­tio­nale Wett­lauf um die tech­ni­sche Nut­zung und die indus­tri­elle Rea­li­sie­rung die­ser Tech­no­lo­gien hat begon­nen. Neue Tech­no­lo­gien sind in aller Regel mit Chan­cen zum gesell­schaft­li­chen Fort­schritt, aber auch spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen ver­knüpft. Auf­grund des­sen sollte ein brei­tes Ver­ständ­nis die­ser Tech­no­lo­gien ange­strebt wer­den, sodass das Poten­zial der Quan­ten­tech­no­lo­gien für Wirt­schaft und Gesell­schaft ver­mit­telt wer­den kann. Ein brei­tes öffent­li­ches Inter­esse ermög­licht eine gezielte Nach­wuchs­för­de­rung im wis­sen­schaft­li­chen Bereich und kann somit bei­tra­gen, einem dro­hen­den Fach­kräf­te­man­gel in die­sen zukünf­ti­gen Schlüs­sel­tech­no­lo­gien ent­ge­gen­zu­wir­ken. Auch soziale Inno­va­ti­ons­pro­zesse wer­den durch die Ein­füh­rung in die Quan­ten­tech­no­lo­gien vorangetrieben.
Mit der För­der­maß­nahme „Quan­tum aktiv – Out­reach-Kon­zepte und Open Inno­va­tion für Quan­ten­tech­no­lo­gien“ ver­folgt das BMBF das Ziel, Quan­ten­tech­no­lo­gien mög­lichst vie­len Men­schen näher­zu­brin­gen, begreif­bar zu machen und Hemm­schwel­len abzu­bauen. Zudem soll eine aktive Betei­li­gung am Inno­va­ti­ons­pro­zess in hoch­ak­tu­el­len For­schungs­the­men ermög­licht und moti­viert wer­den. Hierzu sind krea­tive Zugänge not­wen­dig, die die For­schung an Quan­ten­tech­no­lo­gien für breite und unter­schied­li­che Ziel­grup­pen aufbereiten.

1.1 För­der­ziel

Die vor­lie­gende Bekannt­ma­chung ver­folgt zwei Teil­ziele, näm­lich die För­de­rung von

  • Out­reach und
  • Open Inno­va­tion

in den Quan­ten­tech­no­lo­gien. Pro­jekt­vor­schläge kön­nen beide Teil­ziele der Bekannt­ma­chung umfas­sen, kön­nen sich aber auch auf ein Teil­ziel konzentrieren.
Das rea­lis­ti­sche und ange­mes­sen anspruchs­volle Ziel der För­de­rung ist ins­ge­samt, wäh­rend der Pro­jekt­lauf­zeit neu­ar­tige Ansätze in den Berei­chen Out­reach und Open Inno­va­tion zu ent­wi­ckeln und zur Anwen­dung zu bringen.
Dabei sol­len Koope­ra­tio­nen zwi­schen Akteu­ren aus Wis­sen­schaft, Gesell­schaft, Wirt­schaft und dem Bil­dungs­be­reich eta­bliert wer­den. Erfolgs­in­di­ka­to­ren für die geför­der­ten Out­reach-Pro­jekte sind das im Ver­lauf der Pro­jekte gewach­sene Ver­ständ­nis für Quan­ten­tech­no­lo­gien bezüg­lich der spe­zi­fi­schen Ziel­grup­pen und deren Wis­sens­stand sowie das Maß an Invol­viert­heit der betei­lig­ten Akteure. Erfolgs­in­di­ka­to­ren für die im Rah­men die­ser Maß­nahme geför­der­ten Open Inno­va­tion-Pro­jekte sind die Ver­füg­bar­keit von Kom­po­nen­ten für Quan­ten­tech­no­lo­gien (bei­spiels­weise auch Soft­ware­an­sätze auf Basis von Open Source) sowie die Ver­wer­tung der erziel­ten Ergeb­nisse im Rah­men der an das Pro­jekt anschlie­ßen­den Umset­zung des Ver­wer­tungs­plans. Auch die Ver­öf­fent­li­chung erziel­ter Ergeb­nisse in wis­sen­schaft­li­chen Zeit­schrif­ten und Kon­fe­renz­bei­trä­gen sowie gege­be­nen­falls Patent­an­mel­dun­gen kön­nen für die Beur­tei­lung der Ziel­er­rei­chung her­an­ge­zo­gen werden.
Out­reach-Kon­zepte
Das erklärte Ziel besteht hier darin, Quan­ten­tech­no­lo­gien der zwei­ten Gene­ra­tion in der Breite der Bevöl­ke­rung ver­steh­bar und erleb­bar zu machen. Wich­tig sind daher Ansätze, die kein spe­zi­fi­sches Fach­wis­sen erfor­dern, son­dern einen krea­ti­ven, akti­ven Zugang zu einem ziel­grup­pen­ge­rech­ten Ver­ständ­nis für die Quan­ten­tech­no­lo­gien ermög¬lichen. Dies erfor­dert inno­va­tive didak­ti­sche Kon­zepte. Erfolg­rei­che erste Bei­spiele hier­für fin­den sich unter:
https://www.quantentechnologien.de/forschung/foerderung/quantum-aktiv.html
Im Rah­men der aktu­el­len Bekannt­ma­chung sind hier neu­ar­tige Kon­zepte ange­strebt, die über die bis­he­ri­gen Ergeb­nisse deut­lich hin­aus­ge­hen und auch einen brei­te­ren Teil­neh­mer­kreis ziel­ge­rich­tet ansprechen.
Open Inno­va­tion
Hier besteht das Ziel darin, Wis­sen zu tei­len, sich für die Ideen ande­rer zu öff­nen sowie gemein­sam Inno­va­tio­nen vor­an­zu­trei­ben. Mit die­sem Ziel hat das BMBF den Inno­va­ti­ons­pro­zess für die Öffent­lich­keit bereits im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien der ers­ten Gene­ra­tion (Pho­to­nik) erfolg­reich geöff­net. Wis­sen­schaft und Wirt­schaft sind so in die Lage ver­setzt wor­den, schnel­ler und bes­ser nach­hal­tige Ergeb­nisse zu realisieren:
https://www.photonikforschung.de/projekte/open-innovation.html
Mit der vor­lie­gen­den Bekannt­ma­chung soll die­ser Inno­va­ti­ons­pfad auch für Quan­ten­tech­no­lo­gien der zwei­ten Gene­ra­tion ermög­licht wer­den. Zahl­rei­che Bei­spiele bele­gen ein­drucks­voll das Poten­zial, das bis­lang z. B. im Bereich von Open Source-Soft­ware für Quan­ten­com­pu­ting genutzt wird. Die Pro­jekte kön­nen an sol­che Pro­jekte anknüp­fen und neue Wege zur akti­ven Betei­li­gung an For­schung und Ent­wick­lung aufzeigen.

1.2 Zuwen­dungs­zweck

Geför­dert wer­den vor­wett­be­werb­li­che Pro­jekte, die neu­ar­tige Out­reach-Kon­zepte beinhal­ten oder einen wich­ti­gen Bei­trag zu Open Inno­va­tion im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien leis­ten. Kenn­zei­chen der Pro­jekte sol­len dabei ein hohes Risiko und eine beson­dere Kom­ple­xi­tät der For­schungs­auf­gabe sein. Für eine Lösung ist in der Regel inter- und mul­ti­dis­zi­pli­nä­res Vor­ge­hen erfor­der­lich. Mög­li­che For­schungs­the­men und Anwen­dungs­ge­biete sind exem­pla­risch in Num­mer 2 genannt.
Die Ergeb­nisse des geför­der­ten Vor­ha­bens dür­fen nur in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechts­grund­la­gen

Der Bund gewährt die Zuwen­dun­gen nach Maß­gabe die­ser För­der­richt­li­nie, der §§ 23 und 44 der Bun­des­haus­halts­ord­nung (BHO) und der dazu erlas­se­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten sowie der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis (AZA)“ und/oder der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Kos­ten­ba­sis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewäh­rung der Zuwen­dung besteht nicht. Viel­mehr ent­schei­det die Bewil­li­gungs­be­hörde auf­grund ihres pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sens im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haushaltsmittel.
Nach die­ser För­der­richt­li­nie wer­den staat­li­che Bei­hil­fen auf der Grund­lage von Arti­kel 25 Absatz 1 und 2 Buch­stabe a bis c sowie Arti­kel 28 Absatz 1 der All­ge­mei­nen Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (AGVO) der EU-Kom­mis­sion gewährt. Die För­de­rung erfolgt unter Beach­tung der in Kapi­tel I AGVO fest­ge­leg­ten Gemein­sa­men Bestim­mun­gen, ins­be­son­dere unter Berück­sich­ti­gung der in Arti­kel 2 der Ver­ord­nung auf­ge­führ­ten Begriffs­be­stim­mun­gen (vgl. hierzu die Anlage zu bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben für die Förderrichtlinie).

2 Gegen­stand der Förderung

Geför­dert wer­den Out­reach-Kon­zepte oder Open Inno­va­tion-Ansätze in Ein­zel- oder Verbundvorhaben.
Im Mit­tel­punkt der geför­der­ten Arbei­ten ste­hen zum einen Out­reach-Kon­zepte, die einer mög­lichst brei­ten Öffent­lich­keit einen nie­der­schwel­li­gen und ziel­grup­pen­ori­en­tier­ten Zugang zu moder­nen Quan­ten­tech­no­lo­gien der zwei­ten Gene­ra­tion ermög­li­chen. Fol­gende The­men­ge­biete sind hier bei­spiel­haft zu nennen:

  • Quan­ten­com­pu­ter
  • Quan­ten­si­mu­la­to­ren
  • Quan­ten­kom­mu­ni­ka­tion und Quantenkryptografie
  • Quan­ten­ba­sierte Mess­tech­nik (Sen­so­rik und Metrologie)

Out­reach-Kon­zepte sol­len mit einer didak­ti­schen Auf­be­rei­tung des The­mas die Vor­stel­lung von tech­no­lo­gisch-wis­sen­schaft­li­chen Prin­zi­pien und Effek­ten ziel­grup­pen­ge­recht ver­steh­bar machen. Ein aus­ge­reif­tes Umset­zungs­kon­zept soll in einer Umset­zungs­phase mit Bei­spiel­ziel­grup­pen durch­ge­führt und demons­triert werden.
Bei­spiel­hafte Optio­nen für Pro­jekt­an­sätze sind hier

  • Wett­be­werbe (auch Hacka­thons bzw. Makeathons)
  • Kos­ten­güns­tige Expe­ri­men­tier­sets, z. B. für Schülerlabore
  • Lehr- und Lern­soft­ware inklu­sive Apps
  • Lehr- und Lern­ma­te­ria­lien inklu­sive MOOCs
  • Gami­fi­ca­tion-Ansätze.

Open Inno­va­tion-Ansätze sol­len die aktive Betei­li­gung der Gesell­schaft an aktu­el­ler und inno­va­ti­ver For­schung ermög­li­chen. Damit sol­len zusätz­li­che Inno­va­ti­ons­pfade erschlos­sen und Inno­va­ti­ons­zy­klen ver­kürzt wer­den. Für die tech­no­lo­gie­über­grei­fen­den und anwen­dungs­be­zo­ge­nen Pro­jekt­ziele sind fol­gende The­men­ge­biete möglich:

  • Quantencomputer/Quantencomputing
  • Quan­ten­si­mu­la­to­ren
  • Quan­ten­ba­sierte Mess­tech­nik (Sen­so­rik und Metrologie)
  • Für die Quan­ten­tech­no­lo­gien not­wen­dige Tech­ni­ken und Prin­zi­pien aus der Photonik.

Open Inno­va­tion-Ansätze soll­ten einen kos­ten­güns­ti­gen Hard­ware-Zugang bzw. leicht nutz­bare offene Schnitt­stel­len für Soft­ware-Ansätze auf­wei­sen und damit einen krea­ti­ven Zugang zu Zukunfts­tech­no­lo­gien ermög­li­chen. Sie kön­nen bei­spiel­haft fol­gende Pro­jekt­an­sätze annehmen:

  • Wett­be­werbe (auch Hacka­thons bzw. Makeathons)
  • Gami­fi­ca­tion-Ansätze
  • Open Inno­va­tion-Ansätze, bei denen die Nut­zung von Hard­ware­kom­po­nen­ten durch offene Schnitt­stel­len oder ent­spre­chende Tool-Kits erleich­tert wird und Inno­va­tio­nen durch Dritte ermög­licht werden
  • Open Hard­ware-Ansätze, die auf lizenz­freien Kom­po­nen­ten und Bau­tei­len beru­hen und zu einer brei­te­ren Nut­zung füh­ren können
  • FE-Ansätze, die zu einer stär­ke­ren Bür­ger­be­tei­li­gung (Open Sci­ence) füh­ren können.

An die zu för­dern­den Pro­jekte wer­den fol­gende Anfor­de­run­gen gestellt:

  • Die Pro­jekte müs­sen eine klar defi­nierte Auf­ga­ben­stel­lung sowie quan­ti­fi­zierte Ziele auf­wei­sen, so dass eine Erfolgs­kon­trolle der Arbei­ten mög­lich ist.
  • Die Pro­jekte müs­sen auf einen deut­li­chen Fort­schritt gegen­über dem Stand der Tech­nik gerich­tet sein und für die im Fall erfolg­rei­cher For­schungs­ar­bei­ten erreich­ten Ergeb­nisse eine kon­krete Ver­wer­tungs­per­spek­tive aufweisen.
  • Out­reach-Pro­jekte müs­sen zwin­gend einen direk­ten Bezug zu Quan­ten­sys­te­men der zwei­ten Gene­ra­tion aufweisen.
  • Die ange­streb­ten Ziel­grup­pen und deren Ver­ständ­nis­le­vel sol­len klar defi­niert sein.
  • Die Pro­jekte sol­len einen mög­lichst nie­der­schwel­li­gen Zugang zu Quan­ten­sys­te­men der zwei­ten Gene­ra­tion ermög­li­chen und eine breite Nut­zung erleichtern.
  • Die Lauf­zeit der Pro­jekte kann bis zu 36 Mona­ten betragen.

3 Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen sowie Ver­bände, Ver­eine und Museen. Zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung wird das Vor­han­den­sein einer Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung (Unter­neh­men) bezie­hungs­weise einer sons­ti­gen Ein­rich­tung, die der nicht­wirt­schaft­li­chen Tätig­keit des Zuwen­dungs­emp­fän­gers dient (Hoch­schule, außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tung), in Deutsch­land verlangt.
For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und/oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kön­nen neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt bekommen.
Zu den Bedin­gun­gen, wann eine staat­li­che Bei­hilfe vorliegt/nicht vor­liegt und in wel­chem Umfang bei­hil­fe­frei geför­dert wer­den kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.
Kleine und mitt­lere Unter­neh­men (KMU) im Sinne die­ser För­der­richt­li­nie sind Unter­neh­men, die die Vor­aus­set­zun­gen der KMU-Defi­ni­tion der EU erfül­len. Der Antrag­stel­ler erklärt gegen­über der Bewil­li­gungs­be­hörde seine Ein­stu­fung gemäß Anhang I der AGVO im Rah­men des schrift­li­chen Antrags.

4 Beson­dere Zuwendungsvoraussetzungen

Die Part­ner eines Ver­bund­pro­jekts regeln ihre Zusam­men­ar­beit in einer schrift­li­chen Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung. Alle Ver­bund­part­ner, auch For­schungs­ein­rich­tun­gen im Sinne von Arti­kel 2 (Num­mer 83) AGVO, stel­len sicher, dass im Rah­men des Ver­bunds keine indi­rek­ten (mit­tel­ba­ren) Bei­hil­fen an Unter­neh­men flie­ßen. Dazu sind die Bestim­mun­gen von Num­mer 2.2 des FuEuI-Uni­ons­rah­mens zu beach­ten. Vor der För­der­ent­schei­dung über ein Ver­bund­pro­jekt muss eine grund­sätz­li­che Über­ein­kunft über wei­tere vom BMBF vor­ge­ge­bene Kri­te­rien nach­ge­wie­sen wer­den (vgl. BMBF-Vor­druck Nr. 0110).
Antrag­stel­ler sol­len sich, auch im eige­nen Inter­esse, mit dem EU-Rah­men­pro­gramm für For­schung und Inno­va­tion ver­traut machen und prü­fen, ob das beab­sich­tigte Vor­ha­ben spe­zi­fi­sche euro­päi­sche Kom­po­nen­ten auf­weist und damit eine aus­schließ­li­che oder ergän­zende EU-För­de­rung mög­lich ist. Das Ergeb­nis die­ser Prü­fung soll im Antrag auf natio­nale För­der­mit­tel kurz dar­ge­stellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss gewährt.
Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und für Vor­ha­ben von For­schungs­ein­rich­tun­gen, die in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. Diese kön­nen unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben (siehe Anlage) antei­lig finan­ziert wer­den. Nach BMBF-Grund­sät­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung an den ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten vorausgesetzt.
Als ange­mes­sen gilt im Rah­men die­ser För­der­richt­li­nie, wenn die Eigen­be­tei­li­gung min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten umfasst. Für KMU kann jedoch auch eine gerin­gere Eigen­be­tei­li­gung als ange­mes­sen bewer­tet wer­den (siehe Anlage). So kann für kleine Unter­neh­men die För­der­quote um 20 % und für mitt­lere Unter­neh­men um 10 % erhöht wer­den. Eine wei­tere Erhö­hung der För­der­quote wird nicht gewährt.
Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Hoch­schu­len, For­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen, die nicht in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len (z. B. gemein­nüt­zige Ver­eine, gGmbHs etc.), sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Helm­holtz-Zen­tren und der Fraun­ho­fer-Gesell­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den können.
Bei nicht­wirt­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken wird zusätz­lich zu den durch das BMBF finan­zier­ten zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.
Die zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausgaben/Kosten rich­ten sich nach den „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis (AZA)“ und/oder den „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Kos­ten­ba­sis (AZK)“ des BMBF.
Für die Fest­le­gung der jewei­li­gen zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten und die Bemes­sung der jewei­li­gen För­der­quote sind die Vor­ga­ben der AGVO zu berück­sich­ti­gen (siehe Anlage).

6 Sons­tige Zuwendungsbestimmungen

Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Kos­ten­ba­sis wer­den grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zuwen­dun­gen auf Kos­ten­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung an gewerb­li­che Unter­neh­men für For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben“ (NKBF 2017).
Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Aus­ga­ben­ba­sis wer­den grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zuwen­dun­gen auf Aus­ga­ben­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung zur Pro­jekt­för­de­rung“ (NABF) sowie die „Beson­de­ren Neben­be­stim­mun­gen für den Abruf von Zuwen­dun­gen im mit­tel­ba­ren Abruf­ver­fah­ren im Geschäfts­be­reich des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung“ (BNBest-mit­tel­ba­rer Abruf-BMBF), sofern die Zuwen­dungs­mit­tel im soge­nann­ten Abruf­ver­fah­ren bereit­ge­stellt werden.
Zur Durch­füh­rung von Erfolgs­kon­trol­len im Sinne von Ver­wal­tungs­vor­schrift Num­mer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwen­dungs­emp­fän­ger ver­pflich­tet, die für die Erfolgs­kon­trolle not­wen­di­gen Daten dem BMBF oder den damit beauf­trag­ten Insti­tu­tio­nen zeit­nah zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Infor­ma­tio­nen wer­den aus­schließ­lich im Rah­men der Begleit­for­schung und der gege­be­nen­falls fol­gen­den Eva­lua­tion ver­wen­det, ver­trau­lich behan­delt und so anony­mi­siert ver­öf­fent­licht, dass ein Rück­schluss auf ein­zelne Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen nicht mög­lich ist.
Wenn der Zuwen­dungs­emp­fän­ger seine aus dem For­schungs­vor­ha­ben resul­tie­ren­den Ergeb­nisse als Bei­trag in einer wis­sen­schaft­li­chen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht, so soll dies so erfol­gen, dass der Öffent­lich­keit der unent­gelt­li­che elek­tro­ni­sche Zugriff (Open Access) auf den Bei­trag mög­lich ist. Dies kann dadurch erfol­gen, dass der Bei­trag in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich zugäng­li­chen elek­tro­ni­schen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht wird. Erscheint der Bei­trag zunächst nicht in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­li­chen Zeit­schrift, so soll der Bei­trag – gege­be­nen­falls nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Frist (Embar­go­frist) – der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­lich gemacht wer­den (Zweit­ver­öf­fent­li­chung). Im Fall der Zweit­ver­öf­fent­li­chung soll die Embar­go­frist zwölf Monate nicht über­schrei­ten. Das BMBF begrüßt aus­drück­lich die Open Access-Zweit­ver­öf­fent­li­chung von aus dem Vor­ha­ben resul­tie­ren­den wis­sen­schaft­li­chen Monographien.

7 Ver­fah­ren

7.1 Ein­schal­tung eines Pro­jekt­trä­gers, Antrags­un­ter­la­gen, sons­tige Unter­la­gen und Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antragssystems

Mit der Abwick­lung der För­der­maß­nahme hat das BMBF der­zeit fol­gen­den Pro­jekt­trä­ger (PT) beauftragt:
VDI Tech­no­lo­gie­zen­trum GmbH
– Pro­jekt­trä­ger Quantensysteme –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kon­takt:
Dr. Joa­chim Fröhlingsdorf
Tele­fon: +49 211/6214 508
E‑Mail: ed.idv@j_frodsgnilheorf
Dr. Fiona Grüll
Tele­fon: +49 211/6214 520
E‑Mail: ed.idv@lleurg.anoif

Der Pro­jekt­trä­ger ist außer­dem Ansprech­part­ner für alle Fra­gen zur Abwick­lung der För­der­maß­nahme. Da die Anfor­de­run­gen an Skiz­zen und Anträge abhän­gig von den bei­den Teil­zie­len unter­schied­lich aus­fal­len kön­nen, wird drin­gend emp­foh­len, vor der Ein­rei­chung der Pro­jekt­skiz­zen direkt mit dem Pro­jekt­trä­ger Kon­takt aufzunehmen.
Soweit sich hierzu Ände­run­gen erge­ben, wird dies im Bun­des­an­zei­ger oder in ande­rer geeig­ne­ter Weise bekannt gegeben.
Vor­dru­cke für För­der­an­träge, Richt­li­nien, Merk­blät­ter, Hin­weise und Neben­be­stim­mun­gen kön­nen unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abge­ru­fen oder unmit­tel­bar beim oben ange­ge­be­nen Pro­jekt­trä­ger ange­for­dert werden.
Zur Erstel­lung von Pro­jekt­skiz­zen und förm­li­chen För­der­an­trä­gen ist das elek­tro­ni­sche Antrags­sys­tem „easy-Online“ zu nut­zen ( easy ). Es besteht die Mög­lich­keit, den zwin­gend schrift­lich ein­zu­rei­chen­den Antrag in elek­tro­ni­scher Form über die­ses Por­tal ein­zu­rei­chen. Der elek­tro­ni­schen Form genügt ein elek­tro­ni­sches Doku­ment, das mit einer qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Signa­tur ver­se­hen ist.

7.2 Zwei­stu­fi­ges Antragsverfahren

Das Antrags­ver­fah­ren ist zwei­stu­fig angelegt.

7.2.1 Vor­lage und Aus­wahl von Projektskizzen

In der ers­ten Ver­fah­rens­stufe sind dem beauf­trag­ten Pro­jekt­trä­ger bis spä­tes­tens 31. Januar 2023 zunächst Pro­jekt­skiz­zen in elek­tro­ni­scher Form über das elek­tro­ni­sche Antrags­sys­tem „easy-Online“ vorzulegen.
Für jeden Ver­bund ist eine mit allen Ver­bund­part­nern abge­stimmte Pro­jekt­skizze durch den vor­ge­se­he­nen Ver­bund­ko­or­di­na­tor einzureichen.
Die Vor­la­ge­frist gilt nicht als Aus­schluss­frist. Pro­jekt­skiz­zen, die nach dem oben ange­ge­be­nen Zeit­punkt ein­ge­hen, kön­nen aber mög­li­cher­weise nicht mehr berück­sich­tigt werden.
Die zur Pro­jekt­skizze gehö­rige Vor­ha­ben­be­schrei­bung ist gemäß fol­gen­der Glie­de­rung (Num­mer 1 bis 8, ins­be­son­dere Num­mer 6 und 7) zu erstel­len und sollte maxi­mal 15 DIN-A4-Sei­ten (ein­fa­cher Zei­len­ab­stand, Schrift­art Arial, Schrift­größe 11) umfassen:

1. Titel des Vor­ha­bens und Akronym
2. Name und Anschrift der/des Antragsteller(s) inklu­sive Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adresse
3. Ziele des Vorhabens

  • Moti­va­tion und Gesamt­ziel, Zusam­men­fas­sung des Projektvorschlags
  • anvi­sierte Zielgruppe
  • wis­sen­schaft­li­che und tech­ni­sche Ziele des Vor­ha­bens, ange­strebte Innovationen
  • Arbeits­ziele des Projektvorschlags

4. Stand von Wis­sen­schaft und Tech­nik sowie eigene Vorarbeiten

  • Pro­blem­be­schrei­bung und Ausgangssituation 
    • exis­tie­rende Umset­zungs­kon­zepte und Maß­nah­men zum Thema
    • Ver­gleich mit dem inter­na­tio­na­len Stand der Tech­nik oder der didak­ti­schen Themenaufbereitung
    • bestehende Schutz­rechte (eigene und Drit­ter) und Bewer­tung der Patent­lage im Hin­blick auf die Ver­wer­tung der Ergebnisse
  • Neu­heit und Attrak­ti­vi­tät des Lösungs­an­sat­zes, Vor­teile gegen­über kon­kur­rie­ren­den Lösungsansätzen
  • bis­he­rige Arbei­ten der Part­ner mit Bezug zu den Zie­len die­ses Vorhabens

5. Vor­stel­lung der/des Antragsteller(s) und der Koope­ra­ti­ons­part­ner sowie deren bis­he­rige Arbeiten
6. Arbeitsplan

  • Beschrei­bung der Arbei­ten ein­schließ­lich aller pro­jekt­re­le­van­ten Pro­blem­stel­lun­gen sowie der Lösungsansätze
  • Defi­ni­tion erfolgs­kri­ti­scher Mei­len­steine; gege­be­nen­falls Zusam­men­ar­beit mit Dritten
  • Netz­plan: Arbeits­pa­kete und Mei­len­steine, auf­ge­tra­gen über der Zeit

7. Anschluss­fä­hig­keit und
8. Finanzierungsplan.
Es wird drin­gend emp­foh­len, für die Erstel­lung der Vor­ha­ben­be­schrei­bung die unter dem nach­fol­gen­den Link bereit­ge­stellte kom­men­tierte Mus­ter­glie­de­rung zu verwenden:
https://www.quantentechnologien.de/service/formularschrank.html
Bitte beach­ten Sie hier die unter­schied­li­chen Vor­la­gen für Ein­zel- bezie­hungs­weise Verbundvorhaben.
Die ein­ge­gan­ge­nen Pro­jekt­skiz­zen wer­den nach den fol­gen­den Kri­te­rien bewer­tet (sofern relevant):

  • fach­li­cher Bezug zur Förderrichtlinie
  • Inno­va­ti­ons­höhe, Qua­li­tät des wis­sen­schaft­lich-tech­ni­schen bzw. didak­ti­schen Konzepts
  • Hebel­wir­kung bzw. Schlüs­sel­cha­rak­ter der Inno­va­tion sowie tech­ni­sche oder gesell­schaft­li­che Bedeutung
  • Qua­li­tät des Pro­jekt­ver­bunds, Ein­be­zie­hung der für eine erfolg­rei­che Umset­zung erfor­der­li­chen Part­ner, aktive Ein­bin­dung mög­li­cher Anwen­der, Poten­zial für spä­tere Gründungen
  • Anzahl der erreich­ten Personen
  • Grad der Akti­vie­rung und Invol­vie­rung, der erreicht wer­den soll
  • Qua­li­tät und Belast­bar­keit des Kon­zepts zur Nutz­bar­ma­chung, Breitenwirksamkeit.

Das BMBF und der Pro­jekt­trä­ger behal­ten sich vor, sich bei der Bewer­tung der vor­ge­leg­ten Pro­jekt­skiz­zen durch eine unab­hän­gige Exper­ten­runde bera­ten zu lassen.
Ent­spre­chend den oben ange­ge­be­nen Kri­te­rien und ihrer Bewer­tung wer­den die für eine För­de­rung geeig­ne­ten Pro­jekt­ideen aus­ge­wählt. Das Aus­wahl­er­geb­nis wird den Inter­es­sen­ten schrift­lich mitgeteilt.
Die im Rah­men die­ser Ver­fah­rens­stufe ein­ge­reichte Pro­jekt­skizze und evtl. wei­tere vor­ge­legte Unter­la­gen wer­den nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vor­lage förm­li­cher För­der­an­träge und Entscheidungsverfahren

In der zwei­ten Ver­fah­rens­stufe wer­den die Ver­fas­ser der posi­tiv bewer­te­ten Pro­jekt­skiz­zen auf­ge­for­dert, förm­li­che För­der­an­träge vor­zu­le­gen. Zur Bean­tra­gung der För­de­rung ist von jedem Ver­bund­part­ner ein sepa­ra­ter För­der­an­trag zu stellen.
Ein voll­stän­di­ger För­der­an­trag liegt nur vor, wenn min­des­tens die Anfor­de­run­gen nach Arti­kel 6 Absatz 2 AGVO (vgl. Anlage) erfüllt sind.
Zur Erstel­lung der förm­li­chen För­der­an­träge ist die Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antrags­sys­tems „easy-Online“ (unter Beach­tung der in der Anlage genann­ten Anfor­de­run­gen) erfor­der­lich ( easy ).
Es besteht die Mög­lich­keit, den zwin­gend schrift­lich ein­zu­rei­chen­den Antrag in elek­tro­ni­scher Form über die­ses Por­tal ein­zu­rei­chen. Der elek­tro­ni­schen Form genügt ein elek­tro­ni­sches Doku­ment, das mit einer qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Signa­tur ver­se­hen ist.
Bei Ver­bund­pro­jek­ten sind die För­der­an­träge in Abstim­mung mit dem vor­ge­se­he­nen Ver­bund­ko­or­di­na­tor vorzulegen.
Die För­der­an­träge müs­sen neben den Antrags­for­mu­la­ren fol­gen­den Inhalt darstellen:

  • aus­führ­li­che Beschrei­bung der geplan­ten Arbei­ten mit quan­ti­fi­zier­ten Zielen
  • aus­führ­li­cher Arbeits­plan mit der Angabe des Per­so­nal­auf­wands für jedes Arbeitspaket
  • Beschrei­bung eines Mei­len­steins zur Lauf­zeit­mitte mit nach­prüf­ba­ren Kriterien
  • detail­lier­ter Finanzierungsplan
  • aus­führ­li­che Dar­stel­lung zur Ver­wer­tung der Ergebnisse.

Zusätz­lich zu den Kri­te­rien der ers­ten Aus­wahl­stufe gel­ten fol­gende Bewer­tungs­kri­te­rien (sofern relevant):

  • Pro­jekt­ma­nage­ment bzw. auch Orga­ni­sa­tion der Zusam­men­ar­beit im Verbund
  • Qua­li­tät des Arbeitsplans
  • Inno­va­ti­ons­höhe der Arbei­ten, Ange­mes­sen­heit der Beihilfeintensitäten
  • Ange­mes­sen­heit des Finan­zie­rungs­plans bzw. der Vorkalkulation
  • Fest­le­gung quan­ti­ta­ti­ver Projektziele
  • kon­kre­ter Verwertungsplan
  • Not­wen­dig­keit der Zuwendung.

Ent­spre­chend den oben ange­ge­be­nen Kri­te­rien und Bewer­tun­gen wird nach abschlie­ßen­der Antrags­prü­fung über eine För­de­rung entschieden.

7.3 Zu beach­tende Vorschriften

Für die Bewil­li­gung, Aus­zah­lung und Abrech­nung der Zuwen­dung sowie für den Nach­weis und die Prü­fung der Ver­wen­dung und die gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Auf­he­bung des Zuwen­dungs­be­scheids und die Rück­for­de­rung der gewähr­ten Zuwen­dung gel­ten die §§ 48 bis 49a des Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­set­zes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlas­se­nen All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, soweit nicht in die­ser För­der­richt­li­nie Abwei­chun­gen von den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zuge­las­sen wor­den sind. Der Bun­des­rech­nungs­hof ist gemäß § 91 BHO zur Prü­fung berechtigt.

8 Gel­tungs­dauer

Diese För­der­richt­li­nie tritt am Tag ihrer Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger in Kraft. Die Lauf­zeit die­ser För­der­richt­li­nie ist bis zum Zeit­punkt des Aus­lau­fens ihrer bei­hil­fe­recht­li­chen Grund­lage, der AGVO, zuzüg­lich einer Anpas­sungs­pe­ri­ode von sechs Mona­ten, mit­hin bis zum 30. Juni 2024, befris­tet. Sollte die zeit­li­che Anwen­dung der AGVO ohne die Bei­hil­fe­re­ge­lung betref­fende rele­vante inhalt­li­che Ver­än­de­run­gen ver­län­gert wer­den, ver­län­gert sich die Lauf­zeit die­ser För­der­richt­li­nie ent­spre­chend, aber nicht über den 31. Dezem­ber 2029 hin­aus. Sollte die AGVO nicht ver­län­gert und durch eine neue AGVO ersetzt wer­den, oder soll­ten rele­vante inhalt­li­che Ver­än­de­run­gen der der­zei­ti­gen AGVO vor­ge­nom­men wer­den, wird eine den dann gel­ten­den Frei­stel­lungs­be­stim­mun­gen ent­spre­chende Nach­folge-För­der­richt­li­nie bis min­des­tens 31. Dezem­ber 2029 in Kraft gesetzt werden.

Den gesam­ten Bei­trag fin­den Sie unter die­sem Link: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/11/2022–11-03-Bekanntmachung-Quantum-aktiv.html