Aktuelles › BMBF · Richt­li­nie zur För­de­rung von Pro­jek­ten zum Thema „Hoch­in­te­grierte pho­to­ni­sche Sys­teme für indus­tri­elle und gesell­schaft­li­che Anwendungen“

1 För­der­ziel, Zuwen­dungs­zweck, Rechtsgrundlagen

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) beab­sich­tigt, das The­men­feld „Hoch­in­te­grierte photo­nische Sys­teme für indus­tri­elle und gesell­schaft­li­che Anwen­dun­gen“ im Rah­men sei­nes „For­schungs­pro­gramms Quan­ten­sys­teme. Spit­zen­tech­no­lo­gie ent­wi­ckeln. Zukunft gestal­ten“ zu fördern.
Eine wesent­li­che Grund­lage des Inno­va­ti­ons­stand­or­tes Deutsch­land und Garan­tie für die inter­na­tio­nale Wett­be­werbs­fä­hig­keit ist die erfolg­rei­che Erfor­schung und Ent­wick­lung neu­ar­ti­ger Pro­dukte und Pro­duk­ti­ons­ver­fah­ren. Photo­nische Sys­teme leis­ten hier als Schlüs­sel­kom­po­nen­ten einen beson­de­ren Beitrag.

Die Basis­tech­no­lo­gie der Pho­to­nik kann in vie­len Tech­no­lo­gie­fel­dern – von der Sen­so­rik über die Kon­su­men­ten­elek­tro­nik sowie die Medi­zin- und Fahr­zeug­tech­nik bis hin zum Quan­ten­com­pu­ting – nutz­brin­gend ein­ge­setzt wer­den. Vor­aus­set­zung dafür ist in vie­len Fäl­len aller­dings eine Kos­ten- und Form­fak­tor­re­duk­tion der Bau­ele­mente. Eine Inte­gra­tion von pho­to­ni­schen Kom­po­nen­ten in ent­spre­chen­den Sys­te­men sowie die Inte­gra­tion mit den umge­ben­den elek­tro­ni­schen Bau­tei­len sind hier erfor­der­lich. Ein Bei­spiel für die Inte­gra­tion sol­cher Kom­po­nen­ten in Bau­grup­pen sind die soge­nann­ten PICs.
Pho­to­ni­sche inte­grierte Schal­tun­gen (PIC) sind kleinste Bau­teile, die kom­plette opti­sche Auf­bau­ten, bei­spiels­weise (Laser-)Lichtquelle, Wel­len­lei­ter, Modu­la­to­ren und Detek­to­ren auf einer Chip­flä­che beinhal­ten. Diese minia­tu­ri­sier­ten opti­schen Sys­teme wer­den schon aktu­ell in kon­kre­ten Anwen­dun­gen ein­ge­setzt, z. B. als Schnitt­stel­len in Daten­zentren, aber auch als LiDAR-Sen­so­ren in Autos oder in Über­wa­chungs­sys­te­men indus­tri­el­ler Anlagen.

Um sol­che inte­grier­ten pho­to­ni­schen Sys­teme wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und wei­tere Märkte zu erschlie­ßen, müs­sen Pro­zess­tech­no­lo­gien erforscht und wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den, die es erlau­ben, inte­grierte pho­to­ni­sche Bau­grup­pen prä­zise und preis­wert zu pro­du­zie­ren. Die Her­stel­lungs­ver­fah­ren sind dabei auf­wän­di­ger als in der Elek­tro­nik. Grund ist die deut­lich grö­ßere Band­breite an Funk­tio­nen, Mate­ria­lien und Struk­tu­ren, die die Pho­to­nik bie­tet, aber auch benö­tigt. Erste Schritte sind bereits getan, aber es besteht wei­ter­hin For­schungs­be­darf bei allen rele­van­ten Aspek­ten der Mikro­in­te­gra­tion – vom Design über Mate­ri­al­an­sätze und die Her­stell­tech­no­lo­gien bis zur Auf­bau- und Verbindungstechnik.

Die Ent­wick­lung von PICs zu pho­to­ni­schen inte­grier­ten Schalt­krei­sen für Quan­ten­tech­no­lo­gien (qPICS) stellt das Gebiet vor wei­tere, neue Auf­ga­ben. qPICs müs­sen auch unter extre­men Bedin­gun­gen, bei­spiels­weise sehr tie­fen Tem­pe­ra­tu­ren, zuver­läs­sig funk­tio­nie­ren, wenn sie etwa für kryo­gene Ionen­fal­len zum Ein­satz kom­men sollen.

Mit der För­der­maß­nahme ver­folgt das BMBF das Ziel, den Trans­fer inno­va­ti­ver For­schungs­er­geb­nisse auf dem Gebiet der Schlüs­sel­tech­no­lo­gie Pho­to­nik zu unter­stüt­zen und damit wich­tige Bei­träge für Inno­va­ti­ons­kraft und Wett­bewerbsfähigkeit sowie für die Bewäl­ti­gung gesell­schaft­li­cher Her­aus­for­de­run­gen in den Berei­chen Gesund­heit, Digi­ta­li­sie­rung und Nach­hal­tig­keit zu leisten.

1.1 För­der­ziel

Basie­rend auf dem dar­ge­stell­ten For­schungs­be­darf ergibt sich das zen­trale Ziel der Bekannt­ma­chung. Die Tech­no­lo­gie der hoch­in­te­grier­ten, minia­tu­ri­sie­ren opti­schen Sys­teme soll durch indus­trie­ge­führte Ver­bund­pro­jekte für ein brei­tes Anwen­dungs­feld erschlos­sen wer­den. Das rea­lis­ti­sche und ange­mes­sen anspruchs­volle Ziel der För­de­rung ist, wäh­rend der Pro­jekt­lauf­zeit kom­pakte und kos­ten­ef­fi­zi­ente opti­sche Sys­teme zu ent­wi­ckeln, die für gezielte Anwen­dun­gen in Wirt­schaft und Gesell­schaft geeig­net sind. Der bereits erreichte Tech­no­lo­gie­stand und des­sen Anwen­dungs­mög­lich­kei­ten sol­len erwei­tert wer­den sowie neu­este Grund­la­gen­er­kennt­nisse bei­spiels­weise auf dem Gebiet der Mate­ri­al­for­schung in die indus­tri­elle bzw. gesell­schaft­li­che Nut­zung über­führt wer­den. Die Ziel­er­rei­chung wird durch eine anschlie­ßende Ver­wer­tung sowie durch geeig­nete Ver­öf­fent­li­chung der Ergeb­nisse, bei­spiels­weise in wis­sen­schaft­li­chen Zeit­schrif­ten oder mit Kon­fe­renz­bei­trä­gen, sowie ins­be­son­dere durch Patent­an­mel­dun­gen dokumentiert.

Unmit­tel­bar die­sem Ziel zuge­ord­net ist das Bestre­ben, nach­hal­tige For­schungs­ko­ope­ra­tio­nen zwi­schen Wis­sen­schaft und Wirt­schaft ent­lang der unter­schied­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen aus dem Bereich der hoch­in­te­grier­ten opti­schen Sys­teme und deren Anwen­dung zu initi­ie­ren und zu Lie­fer­ket­ten­be­zie­hun­gen aus­zu­bauen, um so einen wirk­sa­men Trans­fer von For­schungs­er­geb­nis­sen in inno­va­tive Dienst­leis­tun­gen und Pro­dukte zu errei­chen. Dabei sol­len vor allem ein ent­spre­chen­der Rei­fe­grad (und gege­be­nen­falls Durch­brü­che) bei der pho­to­ni­schen Inte­gra­tion, die Sub­sti­tu­tion bestehen­der Pro­zesse oder Pro­dukte (durch wirt­schaft­li­chere und/oder kli­ma­güns­ti­gere Alter­na­ti­ven) sowie wei­tere Pla­nun­gen der Pro­jekt­teil­neh­mer hin­sicht­lich nächs­ter inno­va­to­ri­scher Schritte (fort­ge­schrie­be­ner Ver­wer­tungs­plan) ange­strebt werden.

Die­ser Tech­no­lo­gie­trans­fer soll dazu bei­tra­gen, die Inno­va­ti­ons­kraft der Pho­to­nik-Indus­trie in Deutsch­land im inter­nationalen Wett­be­werb zu erhal­ten und aus­zu­bauen und die viel­fäl­ti­gen Anwen­dungs­po­ten­ziale von inte­grier­ten pho­to­ni­schen Sys­te­men für Wirt­schaft und Gesell­schaft zu erschließen.

1.2 Zuwen­dungs­zweck

Geför­dert wer­den indus­trie­ge­führte, vor­wett­be­werb­li­che Ver­bund­pro­jekte, die zu völ­lig neuen oder wesent­lich ver­bes­ser­ten tech­ni­schen Sys­tem­lö­sun­gen füh­ren oder dafür die not­wen­di­gen tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen lie­fern. Kenn­zei­chen der Pro­jekte sol­len dabei ein hohes Risiko und eine beson­dere Kom­ple­xi­tät der For­schungs­auf­gabe sein. Für eine Lösung ist in der Regel inter- und mul­ti­dis­zi­pli­nä­res Vor­ge­hen und eine enge Zusam­men­ar­beit unter­schied­li­cher Unter­neh­men und For­schungs­ein­rich­tun­gen sowie künf­ti­ger Anwen­der die­ser Sys­teme erfor­der­lich. Im Zen­trum ste­hen ganz­heit­li­che Ansätze, die alle Glie­der die­ser Kette sowie deren Zusam­men­spiel betrach­ten. Mög­li­che For­schungs­the­men und Anwen­dungs­ge­biete sind exem­pla­risch in Num­mer 2 genannt.

Die Ergeb­nisse des geför­der­ten Vor­ha­bens dür­fen nur in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechts­grund­la­gen

Der Bund gewährt die Zuwen­dun­gen nach Maß­gabe die­ser För­der­richt­li­nie, der §§ 23 und 44 der Bun­des­haus­halts­ord­nung (BHO) und der dazu erlas­se­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten sowie der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis (AZA)“ und/oder der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Kos­ten­ba­sis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewäh­rung der Zuwen­dung besteht nicht. Viel­mehr ent­schei­det die Bewil­li­gungs­be­hörde auf­grund ihres pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sens im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haushaltsmittel.

Nach die­ser För­der­richt­li­nie wer­den staat­li­che Bei­hil­fen auf der Grund­lage von Arti­kel 25 Absatz 1 und 2 Buch­stabe a bis c sowie Arti­kel 28 Absatz 1 der All­ge­mei­nen Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung (AGVO) der EU-Kom­mis­sion gewährt.2 Die För­de­rung erfolgt unter Beach­tung der in Kapi­tel I AGVO fest­ge­leg­ten Gemein­sa­men Bestim­mun­gen, ins­be­son­dere unter Berück­sich­ti­gung der in Arti­kel 2 der Ver­ord­nung auf­ge­führ­ten Begriffs­be­stim­mun­gen (vgl. hierzu die Anlage zu bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben für die Förderrichtlinie).

2 Gegen­stand der Förderung

Im Mit­tel­punkt der geför­der­ten Arbei­ten ste­hen bis­lang unge­löste Her­aus­for­de­run­gen zum Design, zur Her­stel­lung und zur Ein­bet­tung hoch­in­te­grier­ter opti­scher Sys­teme für indus­tri­elle und gesell­schaft­li­che Anwen­dun­gen. Ein beson­de­res Augen­merk liegt dabei auf der Minia­tu­ri­sie­rung und der tech­ni­schen und wirt­schaft­li­chen Ska­lier­bar­keit der Lösun­gen sowie auf deren Poten­zial, Ener­gie und Res­sour­cen einzusparen.

Im Rah­men der geför­der­ten Pro­jekte sol­len jüngste Ent­wick­lun­gen im Bereich der Hoch­in­te­gra­tion genutzt wer­den, um opti­sche Sen­so­ren mög­lichst nah an die Anwen­dung her­an­zu­brin­gen, wie z. B.:

  • Minia­tu­ri­sierte Sys­tem­kom­po­nen­ten, wie elek­tro-opti­sche Schalt­kreise durch pas­sende Arten der Inte­gra­tion (mono­li­thisch, hete­ro­gen, hybrid)
  • Inte­grierte opti­sche Ele­mente, defraktiv/refraktiv, wie Lin­sen (bei­spiels­weise Wafer-Level-Opti­ken, WLO), Fil­ter, Pola­ri­sa­to­ren, Anten­nen, Mul­ti­ple­xer, Ver­stär­ker, aber auch nicht­li­near, wie bei­spiels­weise Fre­quenz­kon­ver­ter, (gepulste) Laser etc.
  • Intel­li­gen­tes Design (bei­spiels­weise durch KI-Unter­stüt­zung) sowie (teil-)automatisierte Fer­ti­gung der oben genann­ten Struk­tu­ren vor allem auch unter dem Aspekt der Kosteneffizienz
  • Ver­bes­serte Schnitt­stel­len zur Makro­op­tik/-elek­tro­nik, wie bei­spiels­weise Faser­kopp­ler oder draht­lose Kommu­nikation (wich­tig für Point-of-Care, siehe unten), sowie robuste Ver­bin­dungs­tech­ni­ken und Ein­hau­sun­gen gegen Umwelteinflüsse
  • Stan­dar­di­sie­rungs­kon­zepte für oben genannte Verfahren
  • Sili­zium-Pho­to­nik und neue Mate­ri­al­sys­teme für wei­tere Wel­len­län­gen­be­rei­che, inklu­sive zuge­hö­ri­ger Herstellungsverfahren
  • Intel­li­gente Sen­sor­da­ten­aus­wer­tung, mög­lichst pro­zess­nah und latenz­arm, bei­spiels­weise durch ana­loge, opti­sche Daten­vor­ver­ar­bei­tung und/oder durch intel­li­gente Algorithmik
  • Sys­tem­über­grei­fende Kon­zepte aus dem Bereich Plas­mo­nik und der orga­ni­schen Halbleitertechnik.

Diese Auf­zäh­lung ist nur bei­spiel­haft und nicht abschlie­ßend zu verstehen.

Denk­bare Anwen­dun­gen lie­gen in fol­gen­den Bereichen:

  • Umwelt- und Bio­sen­so­rik, bei­spiels­weise der Nach­weis von Stof­fen in Kleinst­pro­ben direkt am Ort der Pro­ben­ent­nahme, wel­cher zusätz­lich kos­ten­güns­ti­ger und schnel­ler als stan­dard­mä­ßige Labor­ver­fah­ren sein soll
  • (Per­so­na­li­sierte) Medi­zin/-tech­nik, bei­spiels­weise durch trag­bare Sen­so­ren (Point-of-Care), aber auch dyna­mische in-vivo Bild­ge­bung bei Ope­ra­tio­nen, bei­spiels­weise durch neue Endo­skop-Tech­no­lo­gie sowie die Detek­tion kleins­ter Men­gen Krankheitserreger
  • Opti­sche Sen­so­rik in auto­no­men Trans­port­sys­te­men (wie LiDAR) für logis­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen, bei­spiels­weise in Gefah­ren­be­rei­chen oder Reinräumen
  • Robuste Indus­trie­sen­so­ren für har­sche Fer­ti­gungs­be­din­gun­gen, die eine Über­wa­chung und Qua­li­täts­kon­trolle der Erzeug­nisse sowie eine Pro­zess­steue­rung (teil-)autonom gewähr­leis­ten können
  • Sys­tem­kom­po­nen­ten für Quan­ten­tech­no­lo­gien, wie bei­spiels­weise ana­loge opti­sche Schalt­kreise oder tief-tem­­pe­ra­tur­taug­li­che Strahlquellen
  • Ent­wick­lung und Pro­duk­tion effi­zi­en­ter und zuver­läs­si­ger Bat­te­rie­spei­cher sowie deren Betriebsüberwachung.

Auch diese Auf­zäh­lung ist nicht abschlie­ßend, son­dern bei­spiel­haft zu verstehen.

An die zu för­dern­den Pro­jekte wer­den fol­gende Anfor­de­run­gen gestellt:

  • Die Pro­jekte müs­sen eine klar defi­nierte Auf­ga­ben­stel­lung sowie quan­ti­fi­zierte Ziele auf­wei­sen, so dass eine Erfolgs­ko­trolle nach Abschluss der Arbei­ten mög­lich ist.
  • Die For­schungs­ar­bei­ten müs­sen im Rah­men von Ver­bund­pro­jek­ten durch­ge­führt wer­den. Die Koor­di­na­tion der Ver­bund­pro­jekte muss durch einen Indus­trie­part­ner erfol­gen. Um Zulie­fer­ket­ten abzu­si­chern und die Brei­ten­wirk­sam­keit der För­der­maß­nahme sicher­zu­stel­len, wird dabei eine starke Ein­bin­dung des Mit­tel­stands sowie klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men (KMU) in die Ver­bund­pro­jekte angestrebt.
  • Wich­tigs­ter Erfolgs­in­di­ka­tor die­ser Maß­nahme ist die Ver­wer­tung der erar­bei­te­ten For­schungs­er­geb­nisse im Rah­men der an das Pro­jekt anschlie­ßen­den Umset­zung des Ver­wer­tungs­plans. Daher müs­sen die Pro­jekte auf einen deut­li­chen Fort­schritt gegen­über dem Stand der Tech­nik gerich­tet sein und für die im Fall erfolg­rei­cher For­schungs­ar­bei­ten erreich­ten Ergeb­nisse eine kon­krete Ver­wer­tungs­per­spek­tive aufweisen.
  • Gegen­stand der Pro­jekte sol­len For­schungs­ar­bei­ten sein, die entweder
    a. einen gesamt­heit­li­chen Lösungs­an­satz von den tech­no­lo­gi­schen Grund­la­gen bis hin zur kon­kre­ten Anwen­dung demons­trie­ren oder
    b. Teile der Gesamt­wert­schöp­fungs­kette (z. B. neue Mate­ri­al­sys­teme, Design- und Inte­gra­ti­ons­ver­fah­ren etc.) betref­fen, auf dem jewei­li­gen Gebiet jedoch einen erheb­li­chen Fort­schritt gegen­über dem Stand der Tech­nik schaf­fen und für nach­ge­la­gerte indus­tri­elle End­an­wen­dun­gen uner­läss­lich sind.
  • In letz­te­rem Fall ist der Bedarf der poten­zi­el­len Anwen­dun­gen expli­zit her­aus­zu­stel­len und die Mög­lich­keit der Ein­bin­dung eines asso­zi­ier­ten Anwen­ders zu prüfen.
  • Die Vor­ha­ben müs­sen zwin­gend einen direk­ten Bezug zur inte­grier­ten opti­schen Sen­so­rik aufweisen.
  • Bei Design und Her­stel­lung sol­len in Bezug auf Kom­pakt­heit und Kos­ten­ef­fi­zi­enz gegen­über der­zei­ti­gen Lösun­gen – Spe­zi­al­an­fer­ti­gun­gen gerin­ger Stück­zahl – deut­li­che Fort­schritte erzielt werden.
  • Die Ver­bund­pro­jekte müs­sen sich gegen­über dem der­zei­ti­gen Stand der Tech­nik ins­be­son­dere durch Neu­ar­tig­keit des Mate­ri­al­sys­tems, der Her­stel­lung und der Anwen­dung aus­zeich­nen, die für die Umset­zung der geplan­ten Ziel­an­wen­dun­gen zwin­gend erfor­der­lich bzw. not­wen­dig sind, um bereits bestehende Anwen­dun­gen maß­geb­lich zu ver­bes­sern oder neue zu erschließen.
  • Die Lauf­zeit der Pro­jekte sollte in der Regel 36 Monate betragen.

3 Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft sowie Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen. Zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung wird das Vor­han­den­sein einer Betriebs­stätte oder Nie­der­las­sung (Unter­neh­men) bezie­hungs­weise einer sons­ti­gen Ein­rich­tung, die der nicht­wirt­schaft­li­chen Tätig­keit des Zuwen­dungs­emp­fän­gers dient (Hoch­schule, außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tung), in Deutsch­land verlangt.

For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und/oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kön­nen neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt bekommen.
Zu den Bedin­gun­gen, wann eine staat­li­che Bei­hilfe vorliegt/nicht vor­liegt und in wel­chem Umfang bei­hil­fe­frei geför­dert wer­den kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3

KMU im Sinne die­ser För­der­richt­li­nie sind Unter­neh­men, die die Vor­aus­set­zun­gen der KMU-Defi­ni­tion der EU erfüllen.4 Der Antrag­stel­ler erklärt gegen­über der Bewil­li­gungs­be­hörde seine Ein­stu­fung gemäß Anhang I der AGVO im Rah­men des schrift­li­chen Antrags.

4 Beson­dere Zuwendungsvoraussetzungen

Geför­dert wer­den vor­wett­be­werb­li­che For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben, die gekenn­zeich­net sind durch ein hohes wis­sen­schaft­lich-tech­ni­sches Risiko. För­de­rungs­wür­dig sind Vor­ha­ben von Unter­neh­men (ins­be­son­dere KMU) und Insti­tu­ten mit For­schungs- und Ent­wick­lungs­kom­pe­tenz bezo­gen auf die Ziele der Bekannt­ma­chung. Die Vor­ha­ben sol­len als Ver­bund­pro­jekte durch­ge­führt wer­den, die von einem Unter­neh­men als Ver­bund­ko­or­di­na­tor ange­führt wer­den. Eine För­de­rung von Ein­zel­vor­ha­ben ist nicht beabsichtigt.

Die Part­ner eines Ver­bund­pro­jekts regeln ihre Zusam­men­ar­beit in einer schrift­li­chen Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung. Alle Ver­bund­part­ner, auch For­schungs­ein­rich­tun­gen im Sinne von Arti­kel 2 (Num­mer 83) AGVO, stel­len sicher, dass im Rah­men des Ver­bunds keine indi­rek­ten (mit­tel­ba­ren) Bei­hil­fen an Unter­neh­men flie­ßen. Dazu sind die Bestim­mungen von Num­mer 2.2 des FuEuI-Uni­ons­rah­mens zu beach­ten. Vor der För­der­ent­schei­dung über ein Ver­bund­pro­jekt muss eine grund­sätz­li­che Über­ein­kunft über wei­tere vom BMBF vor­ge­ge­bene Kri­te­rien nach­ge­wie­sen wer­den (vgl. BMBF-Vor­druck Nr. 0110).5

Antrag­stel­ler sol­len sich, auch im eige­nen Inter­esse, mit dem EU-Rah­men­pro­gramm für For­schung und Inno­va­tion ver­traut machen und prü­fen, ob das beab­sich­tigte Vor­ha­ben spe­zi­fi­sche euro­päi­sche Kom­po­nen­ten auf­weist und damit eine aus­schließ­li­che oder ergän­zende EU-För­de­rung mög­lich ist. Das Ergeb­nis die­ser Prü­fung soll im Antrag auf natio­nale För­der­mit­tel kurz dar­ge­stellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss gewährt.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft und für Vor­ha­ben von For­schungs­ein­rich­tun­gen, die in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätigkeiten6 fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten. Diese kön­nen unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben (siehe Anlage) antei­lig finan­ziert wer­den. Nach BMBF-Grund­sät­zen wird eine ange­mes­sene Eigen­be­tei­li­gung an den ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten vorausgesetzt.

Als ange­mes­sen gilt im Rah­men die­ser För­der­richt­li­nie, wenn die Eigen­be­tei­li­gung min­des­tens 50 % der ent­ste­hen­den zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten umfasst. Für KMU kann jedoch auch eine gerin­gere Eigen­be­tei­li­gung als ange­mes­sen bewer­tet wer­den (siehe Anlage).

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Hoch­schu­len, For­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen, die nicht in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Helm­holtz-Zen­tren und der Fraun­ho­fer-Gesell­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den können.

Bei nicht­wirt­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken wird zusätz­lich zu den durch das BMBF finan­zier­ten zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausgaben/Kosten rich­ten sich nach den „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis (AZA)“ und/oder den „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Kos­ten­ba­sis (AZK)“ des BMBF.

Es wird erwar­tet, dass sich Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft im Hin­blick auf die Umset­zungs­nähe ent­spre­chend ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit an den Auf­wen­dun­gen der Hoch­schu­len und öffent­lich finan­zier­ten For­schungs­ein­rich­tun­gen ange­mes­sen betei­li­gen, sofern Letz­tere als Ver­bund­part­ner mit­wir­ken. Als ange­mes­sen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Ver­bund eine Eigen­be­tei­li­gung der Ver­bund­part­ner in Höhe von min­des­tens 50 % an den Gesamt­kos­ten/-aus­ga­ben des Ver­bund­pro­jekts erreicht wird. Dies ent­spricht einer Ver­bund­för­der­quote von 50 %.

Im Ein­zel­fall kann auch eine ent­spre­chende Eigen­be­tei­li­gung von in Summe 40 % als ange­mes­sen bewer­tet wer­den, was einer Ver­bund­för­der­quote von 60 % ent­spricht. Dies gilt, wenn in Summe mehr als 30 % der Zuwen­dung an

  • KMU gemäß Anhang I der AGVO und
  • mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men (bis zu 1 000 Beschäf­tigte und 100 Mil­lio­nen Euro Jah­res­um­satz) gehen.

Bei der Berech­nung die­ser Ver­bund­för­der­quote von maxi­mal 50 % bzw. 60 % sind die in den Auf­wen­dun­gen von Hoch­schu­len ent­hal­te­nen Pro­jekt­pau­scha­len ein­zu­be­zie­hen. Auf­schläge für KMU sind hin­ge­gen nicht zu berück­sich­ti­gen; diese wer­den zusätz­lich gewährt.

Für die Fest­le­gung der jewei­li­gen zuwen­dungs­fä­hi­gen Kos­ten und die Bemes­sung der jewei­li­gen För­der­quote sind die Vor­ga­ben der AGVO zu berück­sich­ti­gen (siehe Anlage).

6 Sons­tige Zuwendungsbestimmungen

Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Kos­ten­ba­sis wer­den grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zuwen­dun­gen auf Kos­ten­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung an gewerb­li­che Unter­neh­men für For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben“ (NKBF 2017).

Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Aus­ga­ben­ba­sis wer­den grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zuwen­dun­gen auf Aus­ga­ben­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung zur Pro­jekt­för­de­rung“ (NABF) sowie die „Beson­de­ren Neben­be­stim­mun­gen für den Abruf von Zuwen­dun­gen im mit­tel­ba­ren Abruf­ver­fah­ren im Geschäfts­be­reich des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung“ (BNBest-mit­tel­ba­rer Abruf-BMBF), sofern die Zuwen­dungs­mit­tel im soge­nann­ten Abruf­ver­fah­ren bereit­ge­stellt werden.

Zur Durch­füh­rung von Erfolgs­kon­trol­len im Sinne von Ver­wal­tungs­vor­schrift Num­mer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwen­dungs­emp­fän­ger ver­pflich­tet, die für die Erfolgs­kon­trolle not­wen­di­gen Daten dem BMBF oder den damit beauf­trag­ten Insti­tu­tio­nen zeit­nah zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Infor­ma­tio­nen wer­den aus­schließ­lich im Rah­men der Begleit­for­schung und der gege­be­nen­falls fol­gen­den Eva­lua­tion ver­wen­det, ver­trau­lich behan­delt und so anony­mi­siert ver­öf­fent­licht, dass ein Rück­schluss auf ein­zelne Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen nicht mög­lich ist.

Wenn der Zuwen­dungs­emp­fän­ger seine aus dem For­schungs­vor­ha­ben resul­tie­ren­den Ergeb­nisse als Bei­trag in einer wis­sen­schaft­li­chen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht, so soll dies so erfol­gen, dass der Öffent­lich­keit der unent­gelt­li­che elek­tro­ni­sche Zugriff (Open Access) auf den Bei­trag mög­lich ist. Dies kann dadurch erfol­gen, dass der Bei­trag in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich zugäng­li­chen elek­tro­ni­schen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht wird. Erscheint der Bei­trag zunächst nicht in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­li­chen Zeit­schrift, so soll der Bei­trag – gege­be­nen­falls nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Frist (Embar­go­frist) – der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­lich gemacht wer­den (Zweit­ver­öf­fent­li­chung). Im Fall der Zweit­ver­öf­fent­li­chung soll die Embar­go­frist zwölf Monate nicht über­schrei­ten. Das BMBF begrüßt aus­drück­lich die Open Access-Zweit­ver­öf­fent­li­chung von aus dem Vor­ha­ben resul­tie­ren­den wis­sen­schaft­li­chen Monographien.

7 Ver­fah­ren

7.1 Ein­schal­tung eines Pro­jekt­trä­gers, Antrags­un­ter­la­gen, sons­tige Unter­la­gen und Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antragssystems

Mit der Abwick­lung der För­der­maß­nahme hat das BMBF der­zeit fol­gen­den Pro­jekt­trä­ger (PT) beauftragt:

VDI Tech­no­lo­gie­zen­trum GmbH
– Pro­jekt­trä­ger Quantensysteme –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kon­takt:
Dr. Philip Kahl
Tele­fon: +49 211/6214 106
E‑Mail: ed.idv@lhak

Dipl.-Phys. Lars Unnebrink
Tele­fon: +49 211/6214 598
E‑Mail: ed.idv@knirbennu

Der Pro­jekt­trä­ger ist außer­dem Ansprech­part­ner für alle Fra­gen zur Abwick­lung der För­der­maß­nahme. Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Erläu­te­run­gen sind dort erhältlich.

Soweit sich hierzu Ände­run­gen erge­ben, wird dies im Bun­des­an­zei­ger oder in ande­rer geeig­ne­ter Weise bekannt gegeben.

Vor­dru­cke für För­der­an­träge, Richt­li­nien, Merk­blät­ter, Hin­weise und Neben­be­stim­mun­gen kön­nen unter der Inter­net­adresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=Formularschrank&formularschrank=bmbf abge­ru­fen oder unmit­tel­bar beim oben ange­ge­be­nen Pro­jekt­trä­ger ange­for­dert werden.

Zur Erstel­lung von Pro­jekt­skiz­zen und förm­li­chen För­der­an­trä­gen ist das elek­tro­ni­sche Antrags­sys­tem „easy-Online“ zu nut­zen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Mög­lich­keit, den zwin­gend schrift­lich einzu­reichenden Antrag in elek­tro­ni­scher Form über die­ses Por­tal ein­zu­rei­chen. Der elek­tro­ni­schen Form genügt ein elek­tro­ni­sches Doku­ment, das mit einer qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Signa­tur ver­se­hen ist.

7.2 Zwei­stu­fi­ges Antragsverfahren

Das Antrags­ver­fah­ren ist zwei­stu­fig angelegt.

7.2.1 Vor­lage und Aus­wahl von Projektskizzen

In der ers­ten Ver­fah­rens­stufe sind dem beauf­trag­ten Pro­jekt­trä­ger bis spä­tes­tens 10. Januar 2023 zunächst Pro­jekt­skiz­zen in elek­tro­ni­scher Form über das elek­tro­ni­sche Antrags­sys­tem „easy-Online“ vorzulegen.

Für jeden Ver­bund ist eine mit allen Ver­bund­part­nern abge­stimmte Pro­jekt­skizze durch den vor­ge­se­he­nen Ver­bund­ko­or­di­na­tor einzureichen.

Die Vor­la­ge­frist gilt nicht als Aus­schluss­frist. Pro­jekt­skiz­zen, die nach dem oben ange­ge­be­nen Zeit­punkt ein­ge­hen, kön­nen aber mög­li­cher­weise nicht mehr berück­sich­tigt werden.

Die zur Pro­jekt­skizze gehö­rige Vor­ha­ben­be­schrei­bung ist gemäß fol­gen­der Glie­de­rung (die Num­mern 1 bis 8, ins­be­son­dere die Num­mern 6 und 7) zu erstel­len und sollte maxi­mal 20 DIN-A4-Sei­ten (ein­fa­cher Zei­len­ab­stand, Schrift­art Arial, Schrift­größe 11) umfassen:

1. Titel des Vor­ha­bens und Akronym
2. Name und Anschrift des Antrag­stel­lers inklu­sive Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adresse
3. Ziele des Vorhabens
a. Moti­va­tion und Gesamt­ziel, Zusam­men­fas­sung des Projektvorschlags
b. wis­sen­schaft­li­che und tech­ni­sche Ziele des Vor­ha­bens, ange­strebte Innovationen
4. Stand der Wis­sen­schaft und Tech­nik sowie eigene Vor­ar­bei­ten zur Fra­ge­stel­lung des Vorhabens
a. Pro­blem­be­schrei­bung und Aus­gangs­si­tua­tion (Ver­gleich mit dem inter­na­tio­na­len Stand der Tech­nik, bestehende Schutz­rechte [eigene und Drit­ter] und Bewer­tung der Patent­lage im Hin­blick auf die Ver­wer­tung der Ergebnisse)
b. Neu­heit und Attrak­ti­vi­tät des Lösungs­an­sat­zes, Vor­teile gegen­über kon­kur­rie­ren­den Lösungsansätzen
c. Nut­zen für eine kon­krete Anwendung
d. bis­he­rige Arbei­ten der Part­ner mit Bezug zu den Zie­len die­ses Vorhabens
5. Kurz­dar­stel­lung der bean­tra­gen­den Unter­neh­men und Institute
a. Kern­ge­schäft, Mit­ar­bei­ter­zahl, Jahresumsatz
b. kon­krete Dar­le­gung des Marktzugangs
c. Dar­stel­lung der Kom­pe­ten­zen der Projektpartner
6. Arbeits­plan und Verbundstruktur
a. Beschrei­bung der Arbei­ten des Ver­bunds ein­schließ­lich aller pro­jekt­re­le­van­ten wis­sen­schaft­li­chen und tech­ni­schen Pro­blem­stel­lun­gen sowie der Lösungsansätze
b. Defi­ni­tion erfolgs­kri­ti­scher Mei­len­steine; gege­be­nen­falls Zusam­men­ar­beit mit Dritten
c. Netz­plan: Arbeits­pa­kete und Mei­len­steine, auf­ge­tra­gen über der Zeit
7. Verwertungsplan
a. wis­sen­schaft­lich-tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Erfolgsaussichten
b. Größe des Ziel­markts, aktu­el­ler Markt­an­teil der Part­ner, mit­tel­fris­tig ange­streb­ter Markt­an­teil nach Projektende
c. Konkurrenzsituation
d. Abschät­zun­gen zu erwar­te­tem Umsatz­wachs­tum nach Ergebnisverwertung
8. Finanzierungsplan
tabel­la­ri­sche Finan­zie­rungs­über­sicht (Angabe von geschätz­ten Aus­ga­ben-/Kos­ten­ar­ten und Eigenmitteln/Drittmitteln): Hierzu ist die unter https://www.photonikforschung.de/media/integrierte-optik/dokumente/Anlage_Finanzierungsuebersicht_HIPS_C1.xlsx bereit­ge­stellte för­der­maß­nah­men­spe­zi­fi­sche EXCEL-Tabelle zu verwenden.

Es wird drin­gend emp­foh­len, für die Erstel­lung der Vor­ha­ben­be­schrei­bung die unter dem nach­fol­gen­den Link bereit­ge­stellte kom­men­tierte Mus­ter­glie­de­rung zu ver­wen­den: https://www.photonikforschung.de/media/integrierte-optik/dokumente/Musterskizze-HIPS-2_C1.docx

Es wird zudem emp­foh­len, vor der Ein­rei­chung der Pro­jekt­skiz­zen direkt mit dem Pro­jekt­trä­ger Kon­takt aufzunehmen.

Die ein­ge­gan­ge­nen Pro­jekt­skiz­zen wer­den nach den fol­gen­den Kri­te­rien bewertet:

  • fach­li­cher Bezug zur Förderrichtlinie
  • Inno­va­ti­ons­höhe und Qua­li­tät des wis­sen­schaft­lich-tech­ni­schen Konzepts
  • tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Bedeu­tung, Hebel­wir­kung bzw. Schlüs­sel­cha­rak­ter der Innovation
  • Qua­li­tät des Pro­jekt­ver­bunds, Ein­be­zie­hung der für eine erfolg­rei­che Umset­zung erfor­der­li­chen Part­ner, aktive Ein­bin­dung mög­li­cher Anwen­der, Ein­be­zie­hung von KMU
  • Qua­li­tät und Belast­bar­keit des Ver­wer­tungs­kon­zepts, Markt­po­ten­zial, Voll­stän­dig­keit der Wertschöpfungskette.

Das BMBF und der Pro­jekt­trä­ger behal­ten sich vor, sich bei der Bewer­tung der vor­ge­leg­ten Pro­jekt­skiz­zen durch eine unab­hän­gige Exper­ten­runde bera­ten zu lassen.

Ent­spre­chend den oben ange­ge­be­nen Kri­te­rien und der Bewer­tung wer­den die für eine För­de­rung geeig­ne­ten Pro­jekt­ideen aus­ge­wählt. Das Aus­wahl­er­geb­nis wird den Inter­es­sen­ten schrift­lich mitgeteilt.

Die im Rah­men die­ser Ver­fah­rens­stufe ein­ge­reichte Pro­jekt­skizze und evtl. wei­tere vor­ge­legte Unter­la­gen wer­den nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vor­lage förm­li­cher För­der­an­träge und Entscheidungsverfahren

In der zwei­ten Ver­fah­rens­stufe wer­den die Ver­fas­ser der posi­tiv bewer­te­ten Pro­jekt­skiz­zen auf­ge­for­dert, förm­li­che För­der­an­träge vor­zu­le­gen. Zur Bean­tra­gung der För­de­rung ist von jedem Ver­bund­part­ner ein sepa­ra­ter För­der­an­trag zu stellen.

Ein voll­stän­di­ger För­der­an­trag liegt nur vor, wenn min­des­tens die Anfor­de­run­gen nach Arti­kel 6 Absatz 2 AGVO (vgl. Anlage) erfüllt sind.

Zur Erstel­lung der förm­li­chen För­der­an­träge ist die Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antrags­sys­tems „easy-Online“ (unter Beach­tung der in der Anlage genann­ten Anfor­de­run­gen) erfor­der­lich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

Es besteht die Mög­lich­keit, den zwin­gend schrift­lich ein­zu­rei­chen­den Antrag in elek­tro­ni­scher Form über die­ses Por­tal ein­zu­rei­chen. Der elek­tro­ni­schen Form genügt ein elek­tro­ni­sches Doku­ment, das mit einer qua­li­fi­zier­ten elektro­nischen Signa­tur ver­se­hen ist.

Bei Ver­bund­pro­jek­ten sind die För­der­an­träge in Abstim­mung mit dem vor­ge­se­he­nen Ver­bund­ko­or­di­na­tor vorzulegen.

Die För­der­an­träge müs­sen neben den Antrags­for­mu­la­ren fol­gen­den Inhalt darstellen:

  • aus­führ­li­che Beschrei­bung der Arbei­ten des Ver­bund­part­ners mit quan­ti­fi­zier­ten Zielen
  • aus­führ­li­cher Arbeits­plan mit der Angabe des Per­so­nal­auf­wands für jedes Arbeitspaket
  • Beschrei­bung eines Mei­len­steins zur Lauf­zeit­mitte mit nach­prüf­ba­ren Kriterien
  • detail­lier­ter Finanzierungsplan
  • aus­führ­li­che Dar­stel­lung zur Ver­wer­tung der Ergeb­nisse des jewei­li­gen Verbundpartners.

Zusätz­lich zu den Kri­te­rien der ers­ten Aus­wahl­stufe gel­ten fol­gende Bewertungskriterien:

  • Orga­ni­sa­tion der Zusam­men­ar­beit im Ver­bund, Projektmanagement
  • Inno­va­ti­ons­höhe der Arbei­ten des Ver­bund­part­ners, Ange­mes­sen­heit der Beihilfeintensitäten
  • Ange­mes­sen­heit des Finan­zie­rungs­plans bzw. der Vor­kal­ku­la­tion des Verbundpartners
  • Fest­le­gung quan­ti­ta­ti­ver Pro­jekt­ziele für jeden Verbundpartner
  • kon­krete Ver­wer­tungs­pläne für jeden Verbundpartner
  • Not­wen­dig­keit der Zuwendung.

Ent­spre­chend den oben ange­ge­be­nen Kri­te­rien und der Bewer­tung wird nach abschlie­ßen­der Antrags­prü­fung über eine För­de­rung entschieden.

7.3 Zu beach­tende Vorschriften

Für die Bewil­li­gung, Aus­zah­lung und Abrech­nung der Zuwen­dung sowie für den Nach­weis und die Prü­fung der Ver­wen­dung und die gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Auf­he­bung des Zuwen­dungs­be­scheids und die Rück­for­de­rung der gewähr­ten Zuwen­dung gel­ten die §§ 48 bis 49a des Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­set­zes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlas­se­nen All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten, soweit nicht in die­ser För­der­richt­li­nie Abwei­chun­gen von den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zuge­las­sen wor­den sind. Der Bun­des­rech­nungs­hof ist gemäß § 91 BHO zur Prü­fung berechtigt.

8 Gel­tungs­dauer

Diese För­der­richt­li­nie tritt am Tag ihrer Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger in Kraft. Die Lauf­zeit die­ser För­der­richt­li­nie ist bis zum Zeit­punkt des Aus­lau­fens ihrer bei­hil­fe­recht­li­chen Grund­lage, der AGVO, zuzüg­lich einer Anpassungs­periode von sechs Mona­ten, mit­hin bis zum 30. Juni 2024, befris­tet. Sollte die zeit­li­che Anwen­dung der AGVO ohne die Bei­hil­fe­re­ge­lung betref­fende rele­vante inhalt­li­che Ver­än­de­run­gen ver­län­gert wer­den, ver­län­gert sich die Lauf­zeit die­ser För­der­richt­li­nie ent­spre­chend, aber nicht über den 31. Dezem­ber 2029 hin­aus. Sollte die AGVO nicht ver­län­gert und durch eine neue AGVO ersetzt wer­den oder soll­ten rele­vante inhalt­li­che Ver­än­de­run­gen der der­zei­ti­gen AGVO vor­ge­nom­men wer­den, wird eine den dann gel­ten­den Frei­stel­lungs­be­stim­mun­gen ent­spre­chende Nach­folge-För­der­richt­li­nie bis min­des­tens 31. Dezem­ber 2029 in Kraft gesetzt werden.