Aktuelles › BMBF För­der­be­kannt­ma­chung • Quan­ten­tech­no­lo­gien – För­de­rung von For­schungs­ar­bei­ten an Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen auf der Basis inno­va­ti­ver Laboraufbauten

BEKANNTMACHNUNG

Richt­li­nie zur För­de­rung von Pro­jek­ten zum Thema »Quan­ten­tech­no­lo­gien – För­de­rung von For­schungs­ar­bei­ten an Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen auf der Basis inno­va­ti­ver Labor­auf­bau­ten«, Bun­des­an­zei­ger vom 26.04.2021

1  För­der­ziel, Zuwen­dungs­zweck, Rechtsgrundlage

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) beab­sich­tigt, For­schungs­ar­bei­ten an Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen auf der Basis neuer, inno­va­ti­ver Labor­auf­bau­ten auf der Grund­lage des Pro­gramms ­„Quan­ten­tech­no­lo­gien – von den Grund­la­gen zum Markt“ (www.quantentechnologien.de) zu för­dern. Das BMBF ­leis­tet damit einen Bei­trag zur Umset­zung der High­tech-Stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung, ins­be­son­dere den wich­ti­gen Zie­len, neue Quel­len für neues Wis­sen zu erschlie­ßen, Deutsch­lands Zukunfts­kom­pe­ten­zen zu ent­wi­ckeln und die Wirt­schaft beim Trans­fer von For­schungs­er­geb­nis­sen aus dem Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gie in die Anwen­dung zu unterstützen.

Quan­ten­tech­no­lo­gien der zwei­ten Gene­ra­tion ver­spre­chen revo­lu­tio­näre Fort­schritte in den Berei­chen Com­pu­ting, Sen­so­rik und Kom­mu­ni­ka­tion. Das geschickte Aus­nut­zen quan­ten­me­cha­ni­scher Eigen­schaf­ten ermög­licht es, in ­Berei­che vor­zu­sto­ßen, die mit ande­ren Tech­no­lo­gien grund­sätz­lich nicht erreich­bar sind, bei­spiels­weise bei der ­Simu­la­tion der Struk­tur neuer Medi­ka­mente oder dem Mes­sen kleins­ter Magnet­fel­der. Das enorme tech­no­lo­gi­sche und wirt­schaft­li­che Poten­tial hat welt­weit zu einem gro­ßen Inter­esse von öffent­li­cher und pri­va­ter Seite an die­sem Tech­no­lo­gie­feld geführt.

Trotz der gro­ßen Diver­si­tät in Bezug auf Tech­no­lo­gie­reife und poten­ti­el­len Markt­ein­fluss ist allen Ent­wick­lun­gen der Quan­ten­tech­no­lo­gien der­zeit gemein, dass es sich vor­wie­gend um indi­vi­du­elle Labor­auf­bau­ten han­delt, die hohen tech­ni­schen und per­so­nel­len Auf­wand erfor­dern. Der Schritt zu einer ver­läss­li­chen, markt­taug­li­chen Tech­no­lo­gie erfor­dert daher weit­rei­chende Arbei­ten, um den Schritt vom Labor hin zur gewerb­li­chen Anwen­dung zu rea­li­sie­ren. Für ent­schei­dende FuE1-Schritte wer­den oft­mals Anla­gen und Geräte benö­tigt, die über die vor­han­dene Labor­aus­stat­tung weit hinausgehen.

1.1  För­der­ziel und Zuwendungszweck

För­der­ziel

Deutsch­land ver­fügt über her­aus­ra­gende uni­ver­si­täre und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­in­sti­tu­tio­nen mit gut aus­ge­bil­de­ten Fach­kräf­ten im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien und vie­len poten­ti­el­len Anwen­dern aus unter­schied­li­chen Branchen.

Das The­men­feld besitzt inter­na­tio­nal jedoch eine große Dyna­mik. Damit ein­her gehen ste­tig wach­sende Anfor­de­run­gen an die Labor­tech­nik. For­schung im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien benö­tigt daher häu­fig kos­ten­in­ten­sive ­For­schungs­ge­räte. So wer­den − um im glo­ba­len Inno­va­ti­ons­wett­be­werb bestehen zu kön­nen und exzel­lente Bei­träge leis­ten zu kön­nen − neu­este und effi­zi­en­teste Kom­po­nen­ten aus den Basis­tech­no­lo­gien benö­tigt, um signi­fi­kante Fort­schritte in den Quan­ten­tech­no­lo­gien zu erzie­len. Bei­spiel­haft zu nen­nen sind hier schnellst­mög­li­che Aus­lese- und Aus­wer­te­elek­tro­nik in meh­re­ren par­al­le­len Kanä­len, höchst­prä­zise und ‑sta­bile Laser­sys­teme und effi­zi­ente und hin­rei­chend große Kryo­state und Vaku­um­tech­nik. Oft über­stei­gen diese Bedarfe die bereits gute Grund­aus­stat­tung der Labore in Güte oder Anzahl bzw. Dimen­sio­nie­rung jedoch deutlich.

Das BMBF beab­sich­tigt daher, das Inno­va­ti­ons­po­ten­tial aktu­el­ler For­schungs­ar­bei­ten in den Quan­ten­tech­no­lo­gien ver­stärkt zu beför­dern, indem ent­schei­dende Fort­schritte in Prä­zi­sion, Geschwin­dig­keit, Ska­lier­bar­keit und Effi­zi­enz expe­ri­men­tel­ler Labor­tech­nik erzielt werden.

Ziel ist es, inno­va­tive For­schungs­pro­jekte an Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen zu för­dern, deren Bedarf an Sach­mit­teln die Grund­aus­stat­tung und auch die nutz­bare Aus­stat­tung aus bereits lau­fen­den For­schungs­pro­jek­ten sowie die För­der­mög­lich­kei­ten durch spe­zi­fi­sche För­der­pro­gramme der Bun­des­län­der weit über­steigt, und deren inno­va­tive For­schungs­er­geb­nisse einen deut­lich beschleu­nig­ten Trans­fer in die Anwen­dung erwar­ten las­sen. Ins­be­son­dere Fra­ge­stel­lun­gen zur anwen­dungs­na­hen Ska­lie­rung sol­len eine Ver­wer­tung der For­schungs­er­geb­nisse in der Pra­xis beschleunigen.

Die Pro­jekte sol­len fer­ner dazu bei­tra­gen, bereits exis­tie­ren­den For­schungs- und Inno­va­ti­ons­po­ten­tiale wei­ter zu pro­fi­lie­ren und zu ver­bes­sern. Auf die­ser Basis soll die insti­tuts­ei­gene und auch die stra­te­gi­sche Posi­tion Deutsch­lands in die­sem For­schungs­feld mit­tel- bis lang­fris­tig gestärkt und gesi­chert werden.

Es sol­len im Ein­zel­nen fol­gende Ziele erreicht werden:

  • Hoch­ska­lie­rung der Qua­li­tät und Quan­ti­tät der For­schungs­ge­gen­stände (Bei­spiels­weise Anzahl und Güte von ­Qubits, Anzahl und Geschwin­dig­keit von Aus­le­se­ka­nä­len, Daten­durch­satz, etc.) auf die zur Demons­tra­tion kon­kreter Anwen­dun­gen benö­tig­ten Größe
  • Stär­kung des eige­nen For­schungs­pro­fils im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien im natio­na­len und inter­na­tio­na­len Vergleich
  • Erhö­hung der Attrak­ti­vi­tät für nach­hal­tige Koope­ra­tio­nen – ins­be­son­dere mit der Industrie.

Zuwen­dungs­zweck

Das BMBF unter­stützt mit der För­der­maß­nahme „Quan­ten­tech­no­lo­gien – För­de­rung von For­schungs­ar­bei­ten an Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen auf der Basis inno­va­ti­ver Labor­auf­bau­ten“ im Rah­men wis­sen­schaft­li­cher Ein­zel­vor­ha­ben an Hoch­schu­len und For­schungs­ein­rich­tun­gen, die zur Bear­bei­tung ihrer For­schungs­fra­gen einen hohen Anschaf­fungs­be­darf über den aktu­el­len Stand der Tech­nik hin­aus auf­wei­sen. Ziel ist es, dadurch einen deut­lich beschleu­nig­ten Trans­fer der Vor­ha­ben­er­geb­nisse in die gewerb­li­che Anwen­dung zu ermög­li­chen. Hier­auf kön­nen dann im Anschluss erfolg­ver­spre­chende indus­tri­elle For­schungs- und expe­ri­men­telle Ent­wick­lungs­vor­ha­ben aufbauen.

Die Anschaf­fun­gen von inno­va­ti­ven Labor­auf­bau­ten sol­len auch nach Vor­ha­ben­ende einen hohen Mehr­wert für die künf­tige For­schung erschlie­ßen. Die­ser ist durch den Antrag­stel­ler dar­zu­stel­len und die Bereit­stel­lung des dafür not­wen­di­gen Per­so­nals und der Betriebs­mit­tel nachzuweisen.

Mit­hilfe des FuE-Vor­ha­bens und der darin getä­tig­ten stra­te­gi­schen Anschaf­fung im Bereich inno­va­ti­ver Labor­auf­bau­ten sol­len ent­schei­dende Fort­schritte der For­schungs­ar­bei­ten bezo­gen auf einen spä­te­ren Trans­fer der Ergeb­nisse in die Pra­xis erzielt wer­den. Die Ergeb­nisse sol­len genutzt wer­den, schnel­ler kon­krete Anwen­dun­gen der Quan­ten­tech­no­lo­gien zu demons­trie­ren und im Anschluss bei­spiels­weise durch indus­trie­ge­führte Ver­bund­pro­jekte die ­Inno­va­tio­nen beschleu­nigt in die gewerb­li­che Ver­wer­tung zu überführen.

1.2  Rechts­grund­la­gen

Der Bund gewährt die Zuwen­dun­gen nach Maß­gabe die­ser För­der­richt­li­nie, der §§ 23 und 44 der Bun­des­haus­halts­ord­nung (BHO) und den dazu erlas­se­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten sowie der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis (AZA)“ und/oder der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Kos­ten­ba­sis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewäh­rung der Zuwen­dung besteht nicht. Viel­mehr ent­schei­det die Bewil­li­gungs­be­hörde auf­grund ihres pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sens im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haushaltsmittel.

2  Gegen­stand der Förderung

Gegen­stand der För­de­rung sind Ein­zel­vor­ha­ben an Hoch­schu­len (Universitäten/Fachhochschulen) und außer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen, die anwen­dungs­nahe For­schung mit inno­va­ti­ven Labor­auf­bau­ten im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien zum Ziel haben, die über den aktu­el­len Stand der Tech­nik hin­aus­ge­hen. The­ma­tisch wer­den sämt­li­che Berei­che der Quan­ten­tech­no­lo­gien zwei­ter Gene­ra­tion und deren inter­dis­zi­pli­nä­res Umfeld adres­siert. ­Ins­be­son­dere sind dies die Quan­ten­sen­so­rik und ‑metro­lo­gie, Quan­ten­com­pu­ting, Quan­ten­si­mu­la­tion sowie unter­stüt­zende Enab­ling Technologies.

Es sol­len gezielt sol­che Pro­jekte geför­dert wer­den, in denen der grund­sätz­li­che Nach­weis der Wirk­me­cha­nis­men ein­zel­ner Kom­po­nen­ten (bei­spiels­weise aber nicht aus­schließ­lich: Tech­ni­sche Umset­zung eines Qubits) zwar bereits erbracht ist, eine Ska­lie­rung zu anwen­dungs­na­her Größe und Kom­ple­xi­tät (hier bei­spiels­weise aber nicht aus­schließ­lich: Inter­ak­tion einer erheb­li­chen und für die Anwen­dung nutz­ba­ren Anzahl die­ser Qubits) aber nur auf Basis neuer inno­va­ti­ver Labor­auf­bau­ten erreicht wer­den kann und für deren Umset­zung eine erheb­li­che Anschaf­fung benö­tigt wird. Der Nach­weis einer anwen­dungs­na­hen Ska­lie­rung ist im Vor­ha­ben zu demonstrieren.

Eine in Zusam­men­hang mit die­sem FuE-Pro­jekt zu täti­gende Anschaf­fung kann auch aus meh­re­ren Teil­kom­po­nen­ten bestehen, die aller­dings im Sinne einer For­schungs­an­lage oder eines Demons­tra­tors in einem sach­lo­gi­schen Zusam­men­hang ste­hen müssen.

Mit der Stär­kung der For­schungs­ba­sis im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien soll ein ent­schei­den­der Mehr­wert und Qua­li­täts­schub für den schnel­len Wissens‑, Tech­no­lo­gie- und Inno­va­ti­ons­trans­fer in die Pra­xis gene­riert werden.

Für eine posi­tive Begut­ach­tung ist eine über­zeu­gende Dar­stel­lung des durch­zu­füh­ren­den FuE-Vor­ha­bens (bis zu zwei Jahre) unter beson­de­rer Berück­sich­ti­gung der Not­wen­dig­keit der Anschaf­fung inno­va­ti­ver Labor­auf­bau­ten notwendig.

Hierzu sind in den Ver­wer­tungs­plä­nen und ‑stra­te­gien nach­voll­zieh­bare und belast­bare Aus­sa­gen zur Über­füh­rung der zu erwar­ten­den Erkennt­nisse in die Anwen­dung zu machen und dar­zu­stel­len, wie sich diese auch zukünf­tig in einem für die For­schung und den Trans­fer in die gewerb­li­che Anwen­dung trag­fä­hi­gen Rah­men nie­der­schla­gen sol­len. ­Beson­ders erwünscht sind dabei Ideen, bei denen die geplan­ten For­schungs­ge­räte, ‑anla­gen und Demons­tra­to­ren zusam­men mit wei­te­ren Part­nern aus Wis­sen­schaft und Wirt­schaft genutzt werden.

Bei­spiele für Berei­che, in denen Sach­mit­tel für das FuE-Vor­ha­ben bean­tragt wer­den können:

  • hin­rei­chend dimen­sio­nierte und effi­zi­ente Kryotechnik,
  • hin­rei­chend dimen­sio­nierte und effi­zi­ente Vakuumtechnik,
  • eigene spe­zia­li­sierte Beschichtungsanlagen,
  • hin­rei­chend schnelle, prä­zise und par­al­lel ver­ar­bei­tende Kon­troll- und Ausleseelektronik,
  • höchst­prä­zise und ‑sta­bile Lichtquellen,
  • opti­sche Kom­po­nen­ten, z. B. Detek­to­ren auf dem neu­es­ten Stand der Technik.

Die Auf­zäh­lung ist als bei­spiel­haft und nicht voll­stän­dig anzu­se­hen. Es kön­nen auch andere the­ma­ti­sche Schwer­punkte bear­bei­tet wer­den. Jedes FuE-Vor­ha­ben muss sich jedoch durch einen ein­deu­ti­gen Bezug auf die Erfor­schung und Ver­wen­dung von Quan­ten­tech­no­lo­gien zwei­ter Gene­ra­tion ableiten.

Bau­maß­nah­men oder aus Mit­teln der Grund­fi­nan­zie­rung zu bestrei­tende Inves­ti­tio­nen sind nicht Gegen­stand die­ser Förderung.

För­der­vor­aus­set­zung ist u. a. die Pass­fä­hig­keit des geplan­ten Pro­jekts zu bereits vor­han­de­ner For­schungs­kom­pe­tenz in einem For­schungs­be­reich der Quan­ten­tech­no­lo­gien. Eine ent­spre­chend vor­han­dene oder künf­tige Koope­ra­tion mit Part­nern aus Wis­sen­schaft, Wirt­schaft und Gesell­schaft in die­sem Bereich soll nach­ge­wie­sen wer­den. Die in dem bean­trag­ten Vor­ha­ben vor­ge­se­he­nen For­schungs­ge­räte, ‑anla­gen und Demons­tra­to­ren müs­sen zur Durch­füh­rung anwen­dungs­na­her For­schungs­ak­ti­vi­tä­ten genutzt wer­den und dür­fen nicht zur Grund­aus­stat­tung in der/den jewei­li­gen wis­sen­schaft­li­chen Disziplin(en) gehö­ren. Vor­aus­set­zung für eine Bewil­li­gung ist neben der wis­sen­schaft­li­chen Not­wen­dig­keit auch die Bereit­schaft der Hoch­schule und For­schungs­ein­rich­tung, die not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen (wie z. B. Per­so­nal) für den lang­fris­ti­gen Betrieb des Geräts zu schaf­fen. Dies gilt auch für gege­be­nen­falls erfor­der­li­ches Ver­brauchs­ma­te­rial, für War­tungs­kos­ten, Lizen­zen, Soft­ware­ak­tua­li­sie­rungs­kos­ten, Schu­lun­gen oder für Umbau­maß­nah­men, die für die Instal­la­tion der neuen For­schungs­ge­räte bzw. ‑anla­gen erfor­der­lich wer­den. Dies ist durch eine Stel­lung­nahme der Lei­tung der Hoch­schule oder For­schungs­ein­rich­tung zu belegen.

Der durch das geplante Vor­ha­ben gene­rierte Mehr­wert für das bean­tragte For­schungs­vor­ha­ben und der Nut­zen für die zukünf­tige Aus­rich­tung und Pro­fil­bil­dung der Hoch­schule und For­schungs­ein­rich­tung sind schlüs­sig und nach­voll­zieh­bar dar­zu­stel­len – ins­be­son­dere der Bezug zu dem zu unter­stüt­zen­den The­men­feld der Quantentechnologien.

3  Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Hoch­schu­len und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen. Eine Zusam­men­ar­beit mit Wirt­schafts­un­ter­neh­men ist nicht vor­ge­se­hen. Zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung wird das Vor­han­den­sein einer sons­ti­gen Ein­rich­tung, die der nicht­wirt­schaft­li­chen Tätig­keit des Zuwen­dungs­emp­fän­gers dient (Hoch­schule, For­schungs­ein­rich­tung), in Deutsch­land verlangt.

For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und/oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kön­nen neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt werden.

4  Beson­dere Zuwendungsvoraussetzungen

Ver­bund­part­ner, die For­schungs­ein­rich­tun­gen im Sinne von Arti­kel 2 (Num­mer 83) AGVO sind, stel­len sicher, dass im Rah­men des Ver­bunds keine indi­rek­ten (mit­tel­ba­ren) Bei­hil­fen an Unter­neh­men flie­ßen. Dazu sind die Bestim­mun­gen von Num­mer 2.2 des FuEuI-Uni­ons­rah­mens zu beachten.

Von der antrag­stel­len­den Hoch­schule oder For­schungs­ein­rich­tung ist sicher­zu­stel­len, dass im Rah­men des FuE-Pro­jekts getä­tigte Anschaf­fun­gen auch über das Pro­jekt hin­aus lang­fris­tig zu For­schungs­zwe­cken genutzt wer­den können.

Antrag­stel­ler sol­len sich, auch im eige­nen Inter­esse, mit dem EU-Rah­men­pro­gramm für For­schung und Inno­va­tion ver­traut machen und prü­fen, ob das beab­sich­tigte Vor­ha­ben spe­zi­fi­sche euro­päi­sche Kom­po­nen­ten auf­weist und damit eine aus­schließ­li­che oder ergän­zende EU-För­de­rung mög­lich ist. Fer­ner ist zu prü­fen, ob eine För­de­rung des beab­sich­tig­ten Vor­ha­bens über spe­zi­fi­sche För­der­pro­gramme der Bun­des­län­der mög­lich ist. Das Ergeb­nis die­ser Prü­fun­gen soll im Antrag auf natio­nale För­der­mit­tel kurz dar­ge­stellt werden.

5  Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwen­dungs­fä­hige Aus­ga­ben und Kos­ten sind:

  • Per­so­nal­aus­ga­ben und ‑kos­ten für bis zu zwei Wis­sen­schaft­ler für die Dauer der Projektlaufzeit,
  • Aus­ga­ben und Kos­ten für eine stra­te­gi­sche Anschaf­fung im Bereich der Quan­ten­tech­no­lo­gien, die den Grund­be­darf des Antrag­stel­lers in benö­tig­ter Qua­li­tät und Quantität/Dimensionierung deut­lich über­steigt und auch nicht von der bereits vor­han­de­nen Aus­stat­tung gedeckt wer­den kann. Diese muss einen erheb­li­chen Mehr­wert für künf­tige For­schungs­pro­jekte, Koope­ra­tion mit aka­de­mi­schen und ins­be­son­dere gewerb­li­chen Part­nern und die schnelle und effi­zi­ente Über­füh­rung in eine gewerb­li­che Anwen­dung bieten.
  • Aus­ga­ben und Kos­ten für Ver­brauchs­ma­te­ria­lien, die im sach­lo­gi­schen Zusam­men­hang mit den Arbei­ten zu der stra­te­gi­schen Anschaf­fung im Rah­men der Pro­jekt­lauf­zeit stehen.

Nicht zuwen­dungs­fä­hig sind

  • z. B. Stu­di­en­ge­büh­ren oder Sozi­al­bei­träge sowie Aus­ga­ben für Grund­aus­stat­tung oder Infra­struk­tur­leis­tun­gen (siehe hierzu auch BMBF-Vor­druck 0027a „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis“; Bereich BMBF – Vor­dru­cke für Zuwen­dun­gen [AZA]).
  • Für den dau­er­haf­ten For­schungs­be­trieb not­wen­di­ges Per­so­nal und Betriebs­mit­tel. Diese sind vom Antrag­stel­ler zu tra­gen. Vom Antrag­stel­ler ist dar­zu­stel­len, wie die Wei­ter­nut­zung der Anschaf­fung sicher­ge­stellt und lang­fris­tig finan­ziert wer­den kann. Dies gilt auch für gege­be­nen­falls erfor­der­li­ches Ver­brauchs­ma­te­rial, für War­tungs- und Repa­ra­tur­kos­ten, Lizen­zen, Soft­ware­ak­tua­li­sie­rungs­kos­ten, Schu­lun­gen oder erfor­der­li­che Bau­maß­nah­men. Dies ist durch eine Stel­lung­nahme der Lei­tung der Hoch­schule oder For­schungs­ein­rich­tung zu bele­gen und aus­führ­lich darzustellen.

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­bare Zuschüsse gewährt. Bemes­sungs­grund­lage sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben, die indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den können.

Bei nicht­wirt­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken wird zusätz­lich zu den durch BMBF finan­zier­ten zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Die bean­tragte Zuwen­dung soll im Regel­fall 500 000 Euro (exklu­sive Pro­jekt­pau­schale) nicht unterschreiten.

Die Lauf­zeit der Vor­ha­ben sollte 24 Monate nicht über­schrei­ten. Die stra­te­gi­sche Anschaf­fung ist bereits in den ers­ten sechs Mona­ten der Lauf­zeit, spä­tes­tens jedoch bis zum 31. Dezem­ber 2021 zu täti­gen. Auch über die Pro­jekt­lauf­zeit hin­aus sind im Rah­men des Pro­jekts beschaffte Sach­mit­tel wei­ter­hin für for­schungs- und ent­wick­lungs­nahe Akti­vi­tä­ten der Hoch­schule bzw. For­schungs­ein­rich­tung zu nutzen.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Hoch­schu­len, For­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen, die nicht in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Helm­holtz-Zen­tren – HZ − und der Fraun­ho­fer-Gesell­schaft – FhG − die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den können.

6  Sons­tige Zuwendungsbestimmungen

Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Kos­ten­ba­sis wer­den bei HZ und FhG grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zuwen­dun­gen auf Kos­ten­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung an gewerb­li­che ­Unter­neh­men für For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben“ (NKBF 2017).

Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Aus­ga­ben­ba­sis wer­den grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zuwen­dun­gen auf Aus­ga­ben­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung zur Pro­jekt­för­de­rung“ (NABF) sowie die „Beson­de­ren Neben­be­stim­mun­gen für den Abruf von Zuwen­dun­gen im mit­tel­ba­ren Abruf­ver­fah­ren im Geschäfts­be­reich des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung“ (BNBest-mit­tel­ba­rer Abruf-BMBF), sofern die Zuwen­dungs­mit­tel im soge­nann­ten Abruf­ver­fah­ren bereit­ge­stellt werden.

Zur Durch­füh­rung von Erfolgs­kon­trol­len im Sinne der Ver­wal­tungs­vor­schrift Num­mer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwen­dungs­emp­fän­ger ver­pflich­tet, die für die Erfolgs­kon­trolle not­wen­di­gen Daten dem BMBF oder den damit beauf­trag­ten Insti­tu­tio­nen zeit­nah zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Infor­ma­tio­nen wer­den aus­schließ­lich im Rah­men der Begleit­for­schung und der gege­be­nen­falls fol­gen­den Eva­lua­tion ver­wen­det, ver­trau­lich behan­delt und so anony­mi­siert ver­öf­fent­licht, dass ein Rück­schluss auf ein­zelne Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen nicht mög­lich ist.

Wenn der Zuwen­dungs­emp­fän­ger seine aus dem For­schungs­vor­ha­ben resul­tie­ren­den Ergeb­nisse als Bei­trag in einer wis­sen­schaft­li­chen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht, so soll dies so erfol­gen, dass der Öffent­lich­keit der unent­gelt­li­che elek­tro­ni­sche Zugriff (Open Access) auf den Bei­trag mög­lich ist. Dies kann dadurch erfol­gen, dass der Bei­trag in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich zugäng­li­chen elek­tro­ni­schen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht wird. Erscheint der Bei­trag zunächst nicht in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­li­chen Zeit­schrift, so soll der Bei­trag – gege­be­nen­falls nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Frist (Embar­go­frist) – der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­lich gemacht wer­den (Zweit­ver­öf­fent­li­chung). Im Fall der Zweit­ver­öf­fent­li­chung soll die Embar­go­frist zwölf Monate nicht über­schrei­ten. Das BMBF begrüßt aus­drück­lich die Open Access-Zweit­ver­öf­fent­li­chung von aus dem Vor­ha­ben resul­tie­ren­den wis­sen­schaft­li­chen Monografien.

7  Ver­fah­ren

7.1  Ein­schal­tung eines Pro­jekt­trä­gers, Antrags­un­ter­la­gen, sons­tige Unter­la­gen und Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antragssystems

Mit der Abwick­lung der För­der­maß­nahme hat das BMBF der­zeit fol­gen­den Pro­jekt­trä­ger (PT) beauftragt:

VDI Tech­no­lo­gie­zen­trum GmbH
Pro­jekt­trä­ger Quan­ten­tech­no­lo­gien; Quantencomputing
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kon­takt:

Dr. Simone Klein
Tele­fon: 02 11/6 21 4 593
Tele­fax: 02 11/6 21 4 97 598
E‑Mail: ed.idv@s_nielk

Dr. Niko­las Knake
Tele­fon: 02 11/6 21 4 570
Tele­fax: 02 11/6 21 4 97 598
E‑Mail: ed.idv@ekank

Der Pro­jekt­trä­ger ist außer­dem Ansprech­part­ner für alle Fra­gen zur Abwick­lung der För­der­maß­nahme. Es wird emp­foh­len, zur Antrags­be­ra­tung mit dem Pro­jekt­trä­ger Kon­takt auf­zu­neh­men. Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Erläu­te­run­gen sind dort erhältlich.

Soweit sich hierzu Ände­run­gen erge­ben, wird dies im Bun­des­an­zei­ger oder in ande­rer geeig­ne­ter Weise bekannt gegeben.

Vor­dru­cke für För­der­an­träge, Richt­li­nien, Merk­blät­ter, Hin­weis und Neben­be­stim­mun­gen kön­nen unter der Inter­net­adresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abge­ru­fen oder unmit­tel­bar beim oben ange­ge­be­nen Pro­jekt­trä­ger ange­for­dert werden.

Zur Erstel­lung von Pro­jekt­skiz­zen und förm­li­chen För­der­an­trä­gen ist das elek­tro­ni­sche Antrags­sys­tem „easy-Online“ zu nut­zen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

7.2  Zwei­stu­fi­ges Förderverfahren

Das För­der­ver­fah­ren ist zwei­stu­fig angelegt.

7.2.1  Vor­lage und Aus­wahl von Projektskizzen

In der ers­ten Ver­fah­rens­stufe sind dem beauf­trag­ten Pro­jekt­trä­ger bis spä­tes­tens 25. Mai 2021 beur­tei­lungs­fä­hige Pro­jekt­skiz­zen in elek­tro­ni­scher Form über das Inter­net­por­tal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen.

Pro For­schungs­ein­rich­tung oder Hoch­schule ist im Rah­men die­ser Richt­li­nie regel­mä­ßig nur ein Antrag zuge­las­sen. Im Fall meh­re­rer vor­han­de­ner gro­ßer For­schungs­schwer­punkte (bei­spiels­weise Quan­ten­com­pu­ter und Quan­ten­sen­so­rik) sind begrün­dete Aus­nah­men möglich.

Die Vor­la­ge­frist gilt nicht als Aus­schluss­frist, Pro­jekt­skiz­zen, die nach dem oben ange­ge­be­nen Zeit­punkt ein­ge­hen, kön­nen aber mög­li­cher­weise nicht mehr berück­sich­tigt werden.

Der Umfang die­ser Skizze soll 10 DIN-A4-Sei­ten (ein­schließ­lich Deck­blatt und Anla­gen, Schrift­größe Arial 11, Zei­len­ab­stand: 1,0) nicht über­schrei­ten. Die zur Pro­jekt­skizze gehö­rige Vor­ha­ben­be­schrei­bung ist gemäß fol­gen­der ­Glie­de­rung zu erstellen:

  1. Titel des Vor­ha­bens und Kennwort
  1. Name und Anschrift des Antrag­stel­lers inklu­sive Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adresse
  2. Gegen­stand und Ziele des Vorhabens
  1. Moti­va­tion und Gesamt­ziel, Zusam­men­fas­sung des Projektvorschlags
  2. Kurz­dar­stel­lung des Antrag­stel­lers und der lau­fen­den und geplan­ten Koope­ra­tio­nen ins­be­son­dere mit gewerb­li­chen Part­nern für den schnel­len Trans­fer der For­schungs­er­geb­nisse in die gewerb­li­che Anwendung.
  3. Aus­führ­li­che Dar­stel­lung des Mehr­werts des geplan­ten For­schungs­vor­ha­bens und der dabei geplan­ten strate­gischen Anschaf­fung, für die Koope­ra­tion mit aka­de­mi­schen und ins­be­son­dere gewerb­li­chen Part­nern und für den schnel­le­ren Trans­fer der For­schungs­er­geb­nisse in die gewerb­li­che Anwen­dung, Mehr­wert für die Pro­fi­lie­rung und Schwer­punkt­set­zung des Antragstellers.
  4. Stand von Wis­sen­schaft und Tech­nik im geplan­ten For­schungs­pro­jekt. Wie trägt die stra­te­gi­sche Anschaf­fung jeweils zu höhe­rer Inno­va­tion und schnel­le­rem Trans­fer in die gewerb­li­che Anwen­dung bei?
  5. Stand der aktu­el­len Aus­stat­tung im eige­nen Labor und Abgren­zung der bean­trag­ten stra­te­gi­schen Anschaf­fung von die­ser und von (vor­han­de­ner) Grund­aus­stat­tung. Wie sieht die qua­li­ta­tiv und quan­ti­ta­tiv nach­hal­tige Nut­zung der stra­te­gi­schen Anschaf­fung aus?
  6. Beschaf­fungs- und Arbeitsplan
  1. Aus­sa­ge­kräf­tige und kon­krete Vor­stel­lung der ein­zel­nen Arbeitsschritte
  2. Wann und wie wird die stra­te­gi­sche Anschaf­fung im For­schungs­vor­ha­ben eingesetzt?
  3. Bis wann/Wie soll die stra­te­gi­sche Anschaf­fung aus­ge­schrie­ben, beauf­tragt, gelie­fert und in Betrieb genom­men werden?

Zusam­men mit der Skizze ist ein gro­ber Finan­zie­rungs­plan einzureichen.

Es wird nach­drück­lich emp­foh­len, vor der Ein­rei­chung der Pro­jekt­skiz­zen direkt mit dem Pro­jekt­trä­ger Kon­takt aufzunehmen.

Aus der Vor­lage einer Pro­jekt­skizze kann kein Anspruch auf eine För­de­rung abge­lei­tet werden.

Die ein­ge­gan­ge­nen Pro­jekt­skiz­zen wer­den nach fol­gen­den Kri­te­rien bewertet:

  • fach­li­cher Bezug zur Förderbekanntmachung,
  • Inno­va­ti­ons­höhe und Qua­li­tät der Ziel­stel­lung und des wis­sen­schaft­lich-tech­ni­schen Konzepts,
  • tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Bedeu­tung, Hebel­wir­kung bzw. Schlüs­sel­cha­rak­ter der Inno­va­tion, Rele­vanz für die Erschlie­ßung quan­ten­tech­no­lo­gi­scher Anwendung,
  • Mehr­wert und Hebel­wir­kung der Anschaf­fung für das bean­tragte und künf­tige For­schungs­vor­ha­ben (qua­li­ta­tiv und quantitativ),
  • Mehr­wert und Hebel­wir­kung der Anschaf­fung für eine schnel­lere Ver­wer­tung der For­schungs­er­geb­nisse bzw. Über­füh­rung in gewerb­li­che Anwendung,
  • Mehr­wert und Hebel­wir­kung der Anschaf­fung für lau­fende und künf­tige Koope­ra­tio­nen mit aka­de­mi­schen und ­ins­be­son­dere gewerb­li­chen Part­nern für den schnel­le­ren Tech­no­lo­gie­trans­fer in die Anwendung.

Das BMBF und der Pro­jekt­trä­ger behal­ten sich vor, sich bei der Bewer­tung der vor­ge­leg­ten Pro­jekt­skiz­zen durch eine unab­hän­gige Exper­ten­runde bera­ten zu las­sen. Ent­spre­chend der oben ange­ge­be­nen Kri­te­rien wer­den die für eine För­de­rung geeig­ne­ten Pro­jekt­ideen bewer­tet und aus­ge­wählt. Das Aus­wahl­er­geb­nis wird dem Antrag­stel­ler schrift­lich mitgeteilt.

7.2.2  Vor­lage förm­li­cher För­der­an­träge und Entscheidungsverfahren

In der zwei­ten Ver­fah­rens­stufe wer­den die Ver­fas­ser der posi­tiv bewer­te­ten Pro­jekt­skiz­zen auf­ge­for­dert, einen förm­li­chen För­der­an­trag vor­zu­le­gen. Hierzu sind ent­spre­chende AZK- bzw. AZA-For­mu­lare und eine Vor­ha­ben­be­schrei­bung vorzulegen.

Zur Erstel­lung der förm­li­chen För­der­an­träge ist die Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antrags­sys­tems „easy-Online“ (unter Beach­tung der in der Anlage genann­ten Anfor­de­run­gen) erfor­der­lich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

Die För­der­an­träge müs­sen neben den Antrags­for­mu­la­ren fol­gen­den Inhalt darstellen:

  • aus­führ­li­cher Arbeits­plan mit der Angabe des Personalaufwands,
  • aus­führ­li­che Beschrei­bung der inno­va­ti­ven Anschaf­fun­gen und der damit ver­bun­de­nen Arbeiten,
  • detail­lier­ter Finanzierungsplan,
  • aus­führ­li­che Dar­stel­lung zur Verwertung,
  • rechts­ver­bind­lich unter­zeich­ne­tes Über­sen­dungs­schrei­ben der Hoch­schul- oder For­schungs­ein­rich­tungs­lei­tung (maxi­mal drei Sei­ten ohne Deck­blatt) mit fol­gen­dem Inhalt:
  1. Nen­nung der Projektleitung
  2. Erklä­rung zur nach­hal­ti­gen Nut­zung der stra­te­gi­schen Anschaffung
  3. Erklä­rung zur Bereit­stel­lung von not­wen­di­gem Per­so­nal, Ver­brauchs­ma­te­rial, War­tung sowie Repa­ra­tur der ­Geräte und Nut­zungs­rechte der not­wen­di­gen Soft­ware, Lizen­zen, etc.
  4. Bestä­ti­gung des Ver­wer­tungs- und Ergebnistransferplans.

Zusätz­lich zur ers­ten Aus­wahl­stufe gel­ten fol­gende Bewertungskriterien:

  • Ange­mes­sen­heit des Finan­zie­rungs­plans bzw. der Vorkalkulation,
  • Fest­le­gung quan­ti­ta­ti­ver Pro­jekt­ziele für das Vorhaben,
  • Not­wen­dig­keit der Zuwendung.

Ent­spre­chend der oben ange­ge­be­nen Kri­te­rien und Bewer­tung wird nach abschlie­ßen­der Antrags­prü­fung über eine För­de­rung entschieden.

7.3  Zu beach­tende Vorschriften

Für die Bewil­li­gung, Aus­zah­lung und Abrech­nung der Zuwen­dung sowie für den Nach­weis und die Prü­fung der Ver­wen­dung und die gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Auf­he­bung des Zuwen­dungs­be­scheids und die Rück­for­de­rung der gewähr­ten Zuwen­dung gel­ten die §§ 48 bis 49a des Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­set­zes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlas­se­nen All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten soweit nicht in die­ser För­der­richt­li­nie Abwei­chun­gen von den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zuge­las­sen wor­den sind. Der Bun­des­rech­nungs­hof ist gemäß den § 91 BHO zur Prü­fung berechtigt.

8  Gel­tungs­dauer

Diese För­der­richt­li­nie tritt am Tag nach der Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezem­ber 2026 gültig.

Bonn, den 16. April 2021

Bun­des­mi­nis­te­rium
für Bil­dung und Forschung

Im Auf­trag
Dr. Petra Wolff

1 – FuE = For­schung und Entwicklung

BMBF – Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und Forschung

Refe­rat Presse; Soziale Medien; Internet
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