Aktuelles › Bewerbungsstart für den Innovationspreis Thüringen
Das Thüringer Wirtschaftsministerium, die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT), der TÜV Thüringen e.V. sowie die Ernst-Abbe-Stiftung loben zum 23. Mal den mit insgesamt 100.000 Euro dotierten ›Innovationspreis Thüringen‹ aus. Bewerbungen können bis zum 30. Juni eingereicht werden. „Die aktuelle Situation stellt die Gesellschaft, aber auch die Wirtschaft vor ungeahnte Herausforderungen. Auch, oder gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, öffentlich zu würdigen, was Thüringer Unternehmen leisten“, betont Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee.
„Innovationen sind oft das Ergebnis jahrelanger Arbeit, manchmal entstehen sie aber auch spontan oder wie derzeit kurzfristig, um einer Krise mit neuen Lösungen zu begegnen“, so Tiefensee weiter. „Denn unkonventionelles Denken, gepaart mit technischem und unternehmerischem Geschick ist gerade in Zeiten der Krise wichtig. Mit Innovationen erneuert sich die Wirtschaft und schafft sich selbst eine Zukunft. Das gilt schon in normalen Zeiten, in der Ausnahmesituation gilt es erst Recht.“
„Natürlich wird der genaue Ablauf des Wettbewerbs an die Erfordernisse der Corona-Krise angepasst werden. Aber sie stellt die Verleihung des Preises nicht generell in Frage, denn der Innovationspreis verhilft den Unternehmen zu mehr Sichtbarkeit – innerhalb der Branche, in der Öffentlichkeit und in der eigenen Firma“, so Tiefensee.
Bewerbungskategorien und Preisgeld
Bewerbungen sind in den vier Kategorien ›Tradition & Zukunft‹, ›Industrie & Material‹ und ›Licht & Leben‹ sowie ›Digitales & Medien‹ möglich. Für Firmengründer kann die Jury kategorieübergreifend einen ›Sonderpreis für Junge Unternehmen‹ vergeben. Die besten marktfähigen Innovationen werden mit einem Preisgeld von insgesamt 100.000 Euro ausgezeichnet.
Ebenfalls ausgeschrieben wird der ›Ernst-Abbe-Preis für innovatives Unternehmertum‹ für besondere Verdienste um den Wissenschafts- und Technologiestandort Thüringen. Für diesen Personenpreis können die Thüringer Kammern und Verbände geeignete Kandidaten vorschlagen. Über die Vergabe entscheiden die Wettbewerbsträger.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können Unternehmen jeder Größe, aber auch Einzelpersonen, Handwerksbetriebe, Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Voraussetzung ist der Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen. Zum Wettbewerb eingereicht werden können neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die überwiegend in Thüringen entwickelt, gestaltet bzw. gefertigt worden sind. Sie müssen seit Kurzem auf dem Markt eingeführt sein oder kurz vor ihrer Markteinführung stehen und Aussicht auf eine erfolgreiche Etablierung am Markt haben. Eine unabhängige Jury mit regionalen und überregionalen Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet die Einreichungen unter anderem nach Innovationsgrad, Unternehmerischer Leistung und Marktpotenzial.
Bewerbungsfrist und Verleihung
Unternehmen jeder Größe, Forschungseinrichtungen und Hochschulen sind eingeladen, Wettbewerbsbeiträge online bis zum 30. Juni 2020 einzureichen.
Die Verleihung des XXIII. Innovationspreises Thüringen findet am 25. November 2020 statt.
Weitere Informationen und Bewerbung
Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung
Kontakt
Kerstin Heimann
Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
+49 361 7892310
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