Aktuelles › BMBF För­der­be­kannt­ma­chung • Nach­wuchs­wett­be­werb »Quan­tum Futur – Runde 2«

BEKANNTMACHUNG

Richt­li­nie zur För­de­rung von Pro­jek­ten zum Thema Nach­wuchs­wett­be­werb »Quan­tum Futur – Runde 2«, Bun­des­an­zei­ger vom 26.04.2021

1 För­der­ziel, Zuwen­dungs­zweck, Rechtsgrundlage

Deutsch­lands Roh­stoff für Inno­va­tio­nen ist das Know-how zur Umset­zung von Ideen und For­schungs­er­geb­nis­sen in die wirt­schaft­li­che Nut­zung. Bil­dung und Qua­li­fi­ka­tion des wis­sen­schaft­li­chen Nach­wuch­ses sind dabei die Bau­steine für unsere Zukunft. Dies gilt beson­ders für ein for­schungs- und wis­sens­in­ten­si­ves Feld wie die Quan­ten­tech­no­lo­gien. Junge Aka­de­mi­ke­rin­nen und Aka­de­mi­ker ent­wi­ckeln aus der For­schungs­land­schaft neue Denk­an­sätze für Inno­va­tio­nen. Sie geben dadurch der Indus­trie wich­tige Impulse für die Ent­wick­lung und Umset­zung dis­rup­ti­ver Tech­no­lo­gien. Durch gezielte Schwer­punkt­bil­dung in stra­te­gi­schen For­schungs­fra­gen wird die Leis­tungs­fä­hig­keit des For­schungs­stand­orts Deutsch­land im inter­na­tio­na­len Wett­be­werb gestärkt.

1.1 För­der­ziel und Zuwendungszweck

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF) beab­sich­tigt, Pro­jekte zu den Quan­ten­tech­no­lo­gien in Nach­wuchs­grup­pen auf der Grund­lage des Pro­gramms „Quan­ten­tech­no­lo­gien – von den Grund­la­gen zum Markt“ (www.quantentechnologien.de) zu för­dern. Das BMBF leis­tet damit einen Bei­trag zur Umset­zung der High­tech-Stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung. Mit dem Nach­wuchs­wett­be­werb „Quan­tum Futur – Runde 2“ wer­den die Ziele zur Ver­bes­se­rung der Rah­men­be­din­gun­gen, ins­be­son­dere für den Bereich der qua­li­fi­zier­ten Fach­kräfte, kon­kret umgesetzt.

Bei der soge­nann­ten zwei­ten Gene­ra­tion der Quan­ten­tech­no­lo­gien steht der kon­trol­lierte Quan­ten­zu­stand ein­zel­ner oder gekop­pel­ter Sys­teme im Vor­der­grund, d. h. seine gezielte Prä­pa­ra­tion, seine kohä­rente Kon­trolle und nach­fol­gende Aus­lese. Dadurch erge­ben sich Mög­lich­kei­ten für neue Anwen­dun­gen in der Infor­ma­ti­ons­über­tra­gung und ‑ver­ar­bei­tung, höchst­prä­zise und ‑sen­si­ble Mess- und Abbil­dungs­ver­fah­ren oder auch die Über­win­dung heu­ti­ger Beschrän­kun­gen bei der Simu­la­tion kom­ple­xer Systeme.

För­der­ziel:

Der Nach­wuchs­wett­be­werb „Quan­tum Futur“ hat den Auf­bau nach­hal­ti­ger For­schungs­struk­tu­ren zum Ziel. Exzel­lente Nach­wuchs­köpfe sol­len die Mög­lich­keit erhal­ten, den Über­gang von Erkennt­nis­sen der Grund­la­gen­for­schung in neu­ar­tige Anwen­dun­gen in der Indus­trie zu sti­mu­lie­ren. Gleich­zei­tig wer­den jun­gen Aka­de­mi­ke­rin­nen und Aka­de­mi­kern beste Start- und Rah­men­be­din­gun­gen für ein erfolg­rei­ches, wis­sen­schaft­li­ches Arbei­ten gebo­ten. Damit wird Abwan­de­rungs­ten­den­zen aus der For­schungs­land­schaft in Deutsch­land ent­ge­gen­ge­wirkt, Rück­kehr­wil­lige wer­den moti­viert sowie aus­län­di­sche For­sche­rin­nen und For­scher für den For­schungs- und Indus­trie­stand­ort Deutsch­land gewon­nen. Dies dient dem Ziel, inter­na­tio­nal gebil­dete Spit­zen­kom­pe­tenz, die in den Quan­ten­tech­no­lo­gien gerade im außer­europäischen Aus­land vor­han­den ist für den For­schungs­stand­ort Deutsch­land zu gewin­nen und durch wis­sen­schaft­li­che Qua­li­fi­zie­rungs­ar­bei­ten zur lang­fris­ti­gen Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­orts beizutragen.

Zuwen­dungs­zweck:

Mit der För­de­rung im Rah­men des Nach­wuchs­wett­be­werbs „Quan­tum Futur“ erhal­ten exzel­lente Nach­wuchs­wis­sen­schaft­le­rin­nen und ‑wis­sen­schaft­ler die Mög­lich­keit, an einer For­schungs­ein­rich­tung in Deutsch­land eine eigene, ­unab­hän­gige Nach­wuchs­gruppe auf­zu­bauen und neue inter­dis­zi­pli­näre For­schungs­an­sätze in den Quan­ten­tech­no­lo­gien auf­zu­grei­fen. Dabei sol­len sie sich mit ihren For­schungs­ar­bei­ten, der Füh­rung der Nach­wuchs­gruppe und der Anlei­tung wis­sen­schaft­li­chen Per­so­nals oder durch eine Unter­neh­mens­grün­dung für Lei­tungs­auf­ga­ben in Wirt­schaft oder For­schung qualifizieren.

Im Rah­men des ers­ten „Quan­tum Futur“-Wettbewerbs aus dem Jahr 2017 wer­den bereits zehn Nach­wuchs­grup­pen geför­dert und eta­bliert. Einige die­ser Grup­pen wer­den der­zeit durch die Beru­fung von Pro­fes­su­ren ver­ste­tigt. Dies zeigt den Bedarf der For­schungs­land­schaft – sowohl an den aus­ge­wähl­ten Lei­te­rin­nen und Lei­tern der Nach­wuchs­grup­pen als auch an den adres­sier­ten The­men. Eine Über­sicht über die Pro­jekte fin­det sich unter https://www.quantentechnologien.de/forschung/foerderung/quantum-futur.html.

In der vor­lie­gen­den zwei­ten Runde die­ses Wett­be­werbs sol­len neue Grup­pen auf­ge­baut und dadurch exis­tie­rende Lücken gefüllt und neue For­schungs­schwer­punkte geschaf­fen wer­den. Es sol­len ins­be­son­dere die Fel­der adres­siert wer­den, in denen in der For­schungs­land­schaft in Deutsch­land beson­de­rer Bedarf besteht (unter ande­rem Quan­ten­com­pu­ting) und the­ma­ti­sche Stär­ken gezielt genutzt wer­den können.

Koope­ra­tio­nen ins­be­son­dere mit bestehen­den Arbeits­grup­pen der bean­tra­gen­den Insti­tu­tion, aber dar­über hin­aus auch mit ande­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen und erfah­re­nen Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­lern sind expli­zit erwünscht. Damit wer­den der Auf­bau wei­te­rer eige­ner Kom­pe­ten­zen und die inten­sive Ver­net­zung mit der Wis­sen­schafts­ge­mein­schaft geför­dert sowie Syn­er­gie­ef­fekte durch die gemein­same Nut­zung vor­han­de­ner Geräte und Anla­gen geschaf­fen. Um die Ver­net­zung der neuen Arbeits­grup­pen unter­ein­an­der und mit den rele­van­ten Berei­chen der Fach-Com­mu­nity zu stär­ken, sind dar­über hin­aus gemein­same Tagun­gen bzw. Work­shops geplant.

1.2 Rechts­grund­la­gen

Der Bund gewährt die Zuwen­dun­gen nach Maß­gabe die­ser För­der­richt­li­nie, der §§ 23 und 44 der Bun­des­haus­halts­ord­nung (BHO) und den dazu erlas­se­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten sowie der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis (AZA)“ und/oder der „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Kos­ten­ba­sis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewäh­rung der Zuwen­dung besteht nicht. Viel­mehr ent­schei­det die Bewil­li­gungs­be­hörde auf­grund ihres pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sens im Rah­men der ver­füg­ba­ren Haushaltsmittel.

2 Gegen­stand der Förderung

Gegen­stand der För­de­rung sind Ein­zel­vor­ha­ben an Hoch­schu­len (Universitäten/Fachhochschulen) und außer­uni­ver­si­tä­ren For­schungs­ein­rich­tun­gen, die rele­vante Fra­ge­stel­lun­gen der Quan­ten­tech­no­lo­gien adres­sie­ren. Im Rah­men des Vor­ha­bens soll eine Nach­wuchs­gruppe auf­ge­baut wer­den. Als Ergeb­nis der För­de­rung soll eine Aus­bil­dung von For­schungs­schwer­punk­ten in bestehen­den Koope­ra­ti­ons­netz­wer­ken unter­stützt und eine syn­er­ge­ti­sche Ergän­zung von For­schungs­zwei­gen vor­an­ge­trie­ben wer­den. Die zu eta­blie­rende Nach­wuchs­gruppe soll dabei das wis­sen­schaft­li­che Pro­fil der bean­tra­gen­den Insti­tu­tion im Hin­blick auf den Schwer­punkt „Quan­ten­tech­no­lo­gien“ abrun­den bzw. bestehende Schwer­punkte exzel­lent ergänzen.

Ziel ist eine lang­fris­tige Ver­ste­ti­gung der Struk­tu­ren nach abge­schlos­se­nem Pro­jekt. Ein dahin­ge­hen­des rea­lis­ti­sches und aus­sa­ge­kräf­ti­ges Kon­zept wird bei der Ein­rei­chung von Pro­jekt­vor­schlä­gen vor­aus­ge­setzt. Die­ses Kon­zept ist ins­be­son­dere von der bean­tra­gen­den Insti­tu­tion aus­führ­lich zu erläutern.

The­ma­tisch wer­den sämt­li­che Berei­che der Quan­ten­tech­no­lo­gien zwei­ter Gene­ra­tion und auch deren interdiszipli­näres Umfeld adres­siert. Ins­be­son­dere sind dies Quan­ten­com­pu­ting, Quan­ten­si­mu­la­tion, Quan­ten­in­for­ma­tik, Quan­ten­sen­so­rik und ‑metro­lo­gie, Quan­ten­kom­mu­ni­ka­tion, sowie unter­stüt­zende Tech­no­lo­gien. Dabei sind sowohl expe­ri­men­telle als auch theo­re­ti­sche Arbei­ten ein­ge­schlos­sen, sofern ein kla­rer Anwen­dungs­be­zug zu erken­nen ist.

Erwar­tet wird eine nach­hal­tige Nut­zung der wis­sen­schaft­li­chen, tech­no­lo­gi­schen und wirt­schaft­lich anwend­ba­ren Ergeb­nisse. Neben Publi­ka­tion und Paten­tie­rung von Pro­jekt­er­geb­nis­sen umfasst dies auch ange­mes­sene Maß­nah­men zum Tech­no­lo­gie­trans­fer, z. B. Stra­te­gien für Unter­neh­mens­grün­dun­gen. Eine Plau­si­bi­li­sie­rung der Anwen­dungs­ori­en­tie­rung bzw. einer spä­te­ren wirt­schaft­li­chen Nutz­bar­keit der For­schungs­er­geb­nisse ist expli­zite Vor­aus­set­zung für die För­de­rung. Früh­zei­tige Alli­an­zen mit Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft mit einer Nie­der­las­sung in Deutsch­land sind erwünscht. Eine Betei­li­gung der Fir­men an den För­der­vor­ha­ben durch finan­zi­elle Leis­tun­gen, Sach­bei­träge, Bereit­stel­len von Ana­ly­se­mög­lich­kei­ten, Per­so­nal­aus­tausch etc. wird bei der Aus­wahl geeig­ne­ter Vor­schläge unter Berück­sich­ti­gung der Reife des adres­sier­ten For­schungs­the­mas posi­tiv bewertet.

Nicht geför­dert wer­den For­schungs- und Ent­wick­lungs­ar­bei­ten, die keine inno­va­ti­ven Ansätze erken­nen las­sen, reine Mach­bar­keits- oder lite­ra­tur­ba­sierte Stu­dien sowie Ansätze, die nicht über den Stand der Tech­nik hinausgehen.

3 Zuwen­dungs­emp­fän­ger

Antrags­be­rech­tigt sind Hoch­schu­len (Universitäten/Fachhochschulen) und außer­uni­ver­si­täre For­schungs­ein­rich­tun­gen. Zum Zeit­punkt der Aus­zah­lung einer gewähr­ten Zuwen­dung wird das Vor­han­den­sein einer sons­ti­gen Ein­rich­tung, die der nicht­wirt­schaft­li­chen Tätig­keit des Zuwen­dungs­emp­fän­gers dient (Hoch­schule, For­schungs­ein­rich­tung) in Deutsch­land verlangt.

Die För­de­rung ist per­so­nen­ge­bun­den an die Leiterin/den Lei­ter der Nach­wuchs­gruppe gekoppelt.

Die Ziel­gruppe sind exzel­lente Nach­wuchs­for­sche­rin­nen und ‑for­scher, die nach ihrer Pro­mo­tion bereits erste eigene For­schungs­er­fah­run­gen gesam­melt haben. Sie zeich­nen sich unter ande­rem durch qua­li­fi­zierte Abschlüsse, erste Erfah­rung mit selb­stän­di­ger For­schung, Aus­lands­er­fah­rung, erste Lei­tungs­er­fah­rung und Team­fä­hig­keit, Fle­xi­bi­li­tät und Wech­sel­be­reit­schaft oder Erfah­rung mit inter­dis­zi­pli­nä­ren Koope­ra­tio­nen aus.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Rück­keh­re­rin­nen und Rück­keh­rer aus dem Aus­land in der For­schungs­för­de­rung zu erhö­hen. Nach­wuchs­wis­sen­schaft­le­rin­nen und ‑wis­sen­schaft­ler, die län­gere Zeit im Aus­land for­schen, sind des­halb beson­ders auf­ge­for­dert, sich an der För­der­ak­ti­vi­tät Nach­wuchs­wett­be­werb „Quan­tum Futur“ zu beteiligen.

For­schungs­ein­rich­tun­gen, die von Bund und/oder Län­dern grund­fi­nan­ziert wer­den, kön­nen neben ihrer insti­tu­tio­nel­len För­de­rung nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Pro­jekt­för­de­rung für ihre zusätz­li­chen pro­jekt­be­ding­ten Aus­ga­ben bezie­hungs­weise Kos­ten bewil­ligt bekommen.

Zu den Bedin­gun­gen, wann staat­li­che Bei­hilfe vorliegt/nicht vor­liegt, und in wel­chem Umfang bei­hil­fe­frei geför­dert wer­den kann, siehe FuEuI-Uni­ons­rah­men.*

4 Beson­dere Zuwendungsvoraussetzungen

Zur Ein­rei­chung einer Pro­jekt­skizze sind Wis­sen­schaft­le­rin­nen und Wis­sen­schaft­ler (För­der­in­ter­es­sen­ten) im Ein­ver­neh­men mit der auf­neh­men­den Hoch­schule oder For­schungs­ein­rich­tung berech­tigt. Die Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler müs­sen ihre Fähig­keit zur eigen­stän­di­gen wis­sen­schaft­li­chen Arbeit durch Pro­mo­tion nach­ge­wie­sen haben und die Eig­nung zur Lei­tung einer Arbeits­gruppe besitzen.

Das Datum der Pro­mo­ti­ons­prü­fung sollte bei Ein­rei­chen der Skizze übli­cher­weise min­des­tens zwei Jahre, jedoch nicht län­ger als fünf Jahre, zurück­lie­gen. Idea­ler­weise ist nach der Pro­mo­tion ein Post-Doc-Auf­ent­halt im Aus­land erfolgt und erste eigen­stän­dige For­schungs­er­fah­rung vor­han­den. Ein Wech­sel der For­schungs­in­sti­tu­tion im Lauf der wis­sen­schaft­li­chen Kar­riere wird aus­drück­lich begrüßt.

Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung ist, dass die auf­neh­mende Hoch­schule oder For­schungs­ein­rich­tung der Nach­wuchs­gruppe die zur Durch­füh­rung des Pro­jek­tes erfor­der­li­chen Arbeits­mög­lich­kei­ten (Grund­aus­stat­tung an Labor­flä­che und ‑ein­rich­tung sowie sons­tige Infra­struk­tur) zur Ver­fü­gung stellt und die Lei­tung der Nach­wuchs­gruppe in allen pro­jekt­be­zo­ge­nen Belan­gen unter­stützt. Die Nach­wuchs­gruppe soll in die vor­han­de­nen Hoch­schul- bzw. Insti­tuts­struk­tu­ren ein­be­zo­gen wer­den, jedoch wis­sen­schaft­lich unab­hän­gig sein. Räum­lich muss sie eine Ein­heit bil­den, um den Grup­pen­cha­rak­ter zu stärken.

Antrag­stel­lende sol­len sich – auch im eige­nen Inter­esse – im Umfeld des natio­nal beab­sich­tig­ten Vor­ha­bens mit dem EU-Rah­men­pro­gramm für For­schung und Inno­va­tion ver­traut machen. Sie sol­len prü­fen, ob das beab­sich­tigte Vor­ha­ben spe­zi­fi­sche euro­päi­sche Kom­po­nen­ten auf­weist und damit eine aus­schließ­li­che EU-För­de­rung mög­lich ist. Wei­ter­hin ist zu prü­fen, inwie­weit im Umfeld des natio­nal beab­sich­tig­ten Vor­ha­bens ergän­zend ein För­der­an­trag bei der EU gestellt wer­den kann. Das Ergeb­nis der Prü­fun­gen soll im natio­na­len För­der­an­trag kurz dar­ge­stellt werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwen­dun­gen wer­den im Wege der Pro­jekt­för­de­rung als nicht rück­zahl­ba­rer Zuschuss gewährt. Die För­de­rung wird je nach pro­jekt­spe­zi­fi­schem Bedarf für einen Zeit­raum von bis zu fünf Jah­ren gewährt. Eine Mei­len­stein­prü­fung mit Abbruch­kri­te­rien nach drei Jah­ren ist vor­ge­se­hen. Im Anschluss wird über die Fort­füh­rung des Vor­ha­bens entschieden.

Bemes­sungs­grund­lage für Zuwen­dun­gen an Hoch­schu­len, For­schungs- und Wis­sen­schafts­ein­rich­tun­gen und ver­gleich­bare Insti­tu­tio­nen, die nicht in den Bereich der wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten fal­len, sind die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Aus­ga­ben (bei Helm­holtz-Zen­tren und der Fraun­ho­fer-Gesell­schaft die zuwen­dungs­fä­hi­gen pro­jekt­be­zo­ge­nen Kos­ten), die unter Berück­sich­ti­gung der bei­hil­fe­recht­li­chen Vor­ga­ben indi­vi­du­ell bis zu 100 % geför­dert wer­den können.

  • Per­so­nal­kos­ten bzw. ‑aus­ga­ben sind nur für die Per­so­nen zuwen­dungs­fä­hig, die nicht bereits fest im Stel­len­plan der Insti­tu­tion aus­ge­wie­sen sind. Die Grup­pen­größe ist auf maxi­mal fünf Voll­zeit­stel­len beschränkt. Dabei kann eine Stelle (aus­ge­nom­men die Grup­pen­lei­tung) auf meh­rere Per­so­nen auf­ge­teilt wer­den. Je nach pro­jekt­spe­zi­fi­schem Bedarf und tech­ni­schem Auf­wand kön­nen berück­sich­tigt werden: 
    • eine Stelle Ent­gelt­gruppe 15 TVöD/TV‑L (Nach­wuchs­grup­pen­lei­tung),
    • eine Stelle Ent­gelt­gruppe 14 TVöD/TV‑L (Post­Doc),
    • bis zu drei Stel­len Ent­gelt­gruppe 13 TVöD/TV‑L (Doktorand/en, PostDoc),
    • eine Stelle Tech­ni­sche® Angestellte®.
  • Wis­sen­schaft­li­che Hilfs­kräfte kön­nen in begrenz­tem Umfang für Rou­ti­ne­auf­ga­ben unter wis­sen­schaft­li­cher Lei­tung berück­sich­tigt werden.
  • Spe­zi­fi­sche Inves­ti­tio­nen, die zur Durch­füh­rung der Arbei­ten zwin­gend erfor­der­lich, und in der bean­tra­gen­den Insti­tu­tion nicht vor­han­den bzw. aus­ge­las­tet sind, kön­nen zusätz­lich bean­tragt werden.
  • Übrige pro­jekt­be­zo­gene Aus­ga­ben bzw. Kos­ten wie Ver­brauchs­ma­te­ria­lien kön­nen je nach tech­ni­schem Auf­wand bean­tragt werden.
  • Rei­se­kos­ten kön­nen bedarfs­ge­recht und je nach Größe der Arbeits­gruppe bis maxi­mal 60 000 Euro bean­tragt werden.
  • Unter­auf­träge für eng umris­sene Dienst­leis­tun­gen oder For­schungs- und Ent­wick­lungs­ar­bei­ten wer­den nur in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len gefördert.

Bei nicht­wirt­schaft­li­chen For­schungs­vor­ha­ben an Hoch­schu­len und Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken wird zusätz­lich zu den durch BMBF finan­zier­ten zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben eine Pro­jekt­pau­schale in Höhe von 20 % gewährt.

Die zuwen­dungs­fä­hi­gen Ausgaben/Kosten rich­ten sich nach den „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Aus­ga­ben­ba­sis (AZA)“ und/oder die „Richt­li­nien für Zuwen­dungs­an­träge auf Kos­ten­ba­sis (AZK)“ des BMBF.

6 Sons­tige Zuwendungsbestimmungen

Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Kos­ten­ba­sis wer­den grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zuwen­dun­gen auf Kos­ten­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung an gewerb­li­che Unter­neh­men für For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben“ (NKBF 2017).

Bestand­teil eines Zuwen­dungs­be­scheids auf Aus­ga­ben­ba­sis wer­den grund­sätz­lich die „Neben­be­stim­mun­gen für Zuwen­dun­gen auf Aus­ga­ben­ba­sis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung zur Pro­jekt­för­de­rung“ (NABF) sowie die „Beson­de­ren Neben­be­stim­mun­gen für den Abruf von Zuwen­dun­gen im mit­tel­ba­ren Abruf­ver­fah­ren im Geschäfts­be­reich des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Bil­dung und For­schung“ (BNBest-mit­tel­ba­rer Abruf-BMBF), sofern die Zuwen­dungs­mit­tel im soge­nann­ten Abruf­ver­fah­ren bereit­ge­stellt werden.

Zur Durch­füh­rung von Erfolgs­kon­trol­len im Sinne der Ver­wal­tungs­vor­schrift Num­mer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwen­dungs­emp­fän­ger ver­pflich­tet, die für die Erfolgs­kon­trolle not­wen­di­gen Daten dem BMBF oder den damit beauf­trag­ten Insti­tu­tio­nen zeit­nah zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die Infor­ma­tio­nen wer­den aus­schließ­lich im Rah­men der Begleit­for­schung und der gege­be­nen­falls fol­gen­den Eva­lua­tion ver­wen­det, ver­trau­lich behan­delt und so anony­mi­siert ver­öf­fent­licht, dass ein Rück­schluss auf ein­zelne Per­so­nen oder Orga­ni­sa­tio­nen nicht mög­lich ist.

Wenn der Zuwen­dungs­emp­fän­ger seine aus dem For­schungs­vor­ha­ben resul­tie­ren­den Ergeb­nisse als Bei­trag in einer wis­sen­schaft­li­chen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht, so soll dies so erfol­gen, dass der Öffent­lich­keit der unent­gelt­li­che elek­tro­ni­sche Zugriff (Open Access) auf den Bei­trag mög­lich ist. Dies kann dadurch erfol­gen, dass der Bei­trag in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich zugäng­li­chen elek­tro­ni­schen Zeit­schrift ver­öf­fent­licht wird. Erscheint der Bei­trag zunächst nicht in einer der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­li­chen Zeit­schrift, so soll der Bei­trag – gege­be­nen­falls nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Frist (Embar­go­frist) – der Öffent­lich­keit unent­gelt­lich elek­tro­nisch zugäng­lich gemacht wer­den (Zweit­ver­öf­fent­li­chung). Im Fall der Zweit­ver­öf­fent­li­chung soll die Embar­go­frist zwölf Monate nicht über­schrei­ten. Das BMBF begrüßt aus­drück­lich die Open Access-Zweit­ver­öf­fent­li­chung von aus dem Vor­ha­ben resul­tie­ren­den wis­sen­schaft­li­chen Monographien.

7 Ver­fah­ren

7.1 Ein­schal­tung eines Pro­jekt­trä­gers, Antrags­un­ter­la­gen, sons­tige Unter­la­gen und Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antragssystems

Mit der Abwick­lung der För­der­maß­nahme hat das BMBF der­zeit fol­gen­den Pro­jekt­trä­ger beauftragt:

VDI Tech­no­lo­gie­zen­trum GmbH
– Pro­jekt­trä­ger Quantensysteme –
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Kon­takt:
Dr. Chris­tian Henke
Tele­fon: 0211/6214 502
Tele­fax: 0211/6214 159
E‑Mail: ed.idv@ekneh

Lars Unnebrink
Tele­fon: 0211/6214 598
Tele­fax: 0211/6214 159
E‑Mail: ed.idv@knirbennu

Die VDI Tech­no­lo­gie­zen­trum GmbH ist außer­dem Ansprech­part­ner für alle Fra­gen zur Abwick­lung der För­der­maß­nahme. Es wird emp­foh­len, zur Antrags­be­ra­tung mit dem Pro­jekt­trä­ger Kon­takt auf­zu­neh­men. Wei­tere Infor­ma­tio­nen und Erläu­te­run­gen sind dort erhältlich.

Soweit sich hierzu Ände­run­gen erge­ben, wird dies im Bun­des­an­zei­ger oder in ande­rer geeig­ne­ter Weise bekannt gegeben.

Vor­dru­cke für För­der­an­träge, Richt­li­nien, Merk­blät­ter, Hin­weis und Neben­be­stim­mun­gen kön­nen unter der Inter­net­adresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmbf abge­ru­fen werden.

7.2 För­der­ver­fah­ren

Das Antrags­ver­fah­ren ist zwei­stu­fig angelegt.

7.2.1 Vor­lage und Aus­wahl von Projektskizzen

In der ers­ten Ver­fah­rens­stufe sind dem beauf­trag­ten Pro­jekt­trä­ger beur­tei­lungs­fä­hige Pro­jekt­skiz­zen elek­tro­nisch über das Inter­net­por­tal https://foerderportal.bund.de/easyonline/ vor­zu­le­gen. Diese Skiz­zen sind auf Eng­lisch zu verfassen.

Die Vor­la­ge­frist endet am 30. Juni 2021.

Die Vor­la­ge­frist gilt nicht als Aus­schluss­frist. Ver­spä­tet ein­ge­hende Pro­jekt­skiz­zen kön­nen aber mög­li­cher­weise nicht mehr berück­sich­tigt werden.

Die zur Pro­jekt­skizze gehö­rige Vor­ha­ben­be­schrei­bung ist gemäß fol­gen­der Glie­de­rung (Zif­fer 1 bis 7) zu erstel­len und sollte maxi­mal 20 DIN-A4-Sei­ten (Schrift­größe Arial 11) umfas­sen. Anla­gen gemäß Zif­fer 8 sind nicht Bestand­teil der Vor­ha­ben­be­schrei­bung und sepa­rat beizufügen.

  1. Titel des Vor­ha­bens und Kennwort
  2. Name und Anschrift des Antrag­stel­lers inklu­sive Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adresse
  3. Ziele
    1. Moti­va­tion und Gesamt­ziel des Vor­ha­bens, Zusam­men­fas­sung des Projektvorschlags
    2. Bezug des Vor­ha­bens zu die­ser För­der­richt­li­nie und dem ent­spre­chen­den Anwen­dungs­be­reich aus Num­mer 2
    3. Indus­tri­elle und gesell­schaft­li­che Rele­vanz des Themas
    4. Wis­sen­schaft­li­che und tech­ni­sche Arbeits­ziele des Vor­ha­bens, ange­strebte Innovationen
    5. Erwar­te­ter Bei­trag der Nach­wuchs­gruppe in Zusam­men­hang mit den bestehen­den fach­li­chen Schwer­punk­ten der Insti­tu­tion sowie Kooperationen
  4. Stand der Wis­sen­schaft und Tech­nik sowie eigene Vorarbeiten
    1. Pro­blem­be­schrei­bung und Aus­gangs­si­tua­tion (Ver­gleich mit dem inter­na­tio­na­len Stand der Tech­nik, bestehende Schutz­rechte [eigene und Dritter])
    2. Neu­heit und Attrak­ti­vi­tät des Lösungs­an­sat­zes, Vor­teile gegen­über kon­kur­rie­ren­den Lösungsansätzen
    3. Bis­he­rige Arbei­ten des För­der­in­ter­es­sen­ten mit Bezug zu den Zie­len die­ses Vorhabens
  1. Arbeits­plan
    1. Grobe Beschrei­bung der wich­tigs­ten wis­sen­schaft­li­chen und tech­ni­schen Pro­blem­stel­lun­gen sowie der Lösungs­an­sätze, Defi­ni­tion erfolgs­kri­ti­scher Mei­len­steine; gege­be­nen­falls Zusam­men­ar­beit mit Drit­ten (z. B. auch geplante Ein­bin­dung der beglei­ten­den Industrie)
    2. Netz­plan: Arbeits­pa­kete und Mei­len­steine, auf­ge­tra­gen über der Zeit
  1. Ver­wer­tungs­plan
    1. Wis­sen­schaft­lich-tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Erfolgsaussichten
    2. Wis­sen­schaft­lich-tech­ni­sche und wirt­schaft­li­che Anschlussfähigkeit
    3. Kon­zept zur Ver­ste­ti­gung der Nachwuchsgruppe
  1. Finan­zie­rungs­plan
    Gro­bes finan­zi­el­les Men­gen­ge­rüst mit tabel­la­ri­scher Finan­zie­rungs­über­sicht (Angabe von Kos­ten­ar­ten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
  2. Anla­gen
    1. Kur­zer per­sön­li­cher Lebens­lauf und wis­sen­schaft­li­cher Wer­de­gang (ab Schul­ab­schluss), Anga­ben zum der­zei­ti­gen Arbeits­ver­hält­nis, Nach­weis der Promotion
    2. Liste wich­tigs­ter Publi­ka­tio­nen, Patente etc.
    3. Optio­nal: Unter­stüt­zungs­schrei­ben aus der Industrie

Aus der Vor­lage einer Pro­jekt­skizze kann kein Anspruch auf eine För­de­rung abge­lei­tet werden.

Die ein­ge­gan­ge­nen Pro­jekt­skiz­zen wer­den nach fol­gen­den Kri­te­rien bewertet:

  • Inno­va­ti­ons­höhe und Qua­li­tät des wis­sen­schaft­lich-tech­ni­schen Konzepts
  • Syn­er­gien zu bestehen­den For­schungs­schwer­punk­ten der antrag­stel­len­den Institution
  • Kon­zept zur Ver­ste­ti­gung der Nachwuchsgruppe
  • Wis­sen­schaft­li­che Exzel­lenz der Nachwuchsgruppenleitung
  • Wis­sen­schaft­li­che und wirt­schaft­li­che Bedeu­tung des Forschungsthemas

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewer­tung der Pro­jekt­skiz­zen durch unab­hän­gige Gut­ach­te­rin­nen und Gut­ach­ter bera­ten zu las­sen. Dies beinhal­tet gege­be­nen­falls auch eine per­sön­li­che Prä­sen­ta­tion („Pitch“) durch den Inter­es­sen­ten vor einer Gut­ach­ter­kom­mis­sion. Zum Schutz von Infor­ma­tio­nen in einer direk­ten Kon­kur­renz­si­tua­tion kön­nen über einen Sperr­ver­merk in der Skizze bis zu fünf Gut­ach­te­rin­nen und Gut­ach­ter genannt wer­den, denen die Skizze nicht vor­ge­legt wer­den soll.

Die ein­ge­reich­ten Vor­schläge ste­hen unter­ein­an­der im Wett­be­werb. Auf der Grund­lage der Bewer­tung wer­den dann die für eine För­de­rung geeig­ne­ten Pro­jekt­ideen aus­ge­wählt. Das Aus­wahl­er­geb­nis wird den Inter­es­sen­ten schrift­lich mitgeteilt.

Die im Rah­men die­ser Ver­fah­rens­stufe ein­ge­reichte Pro­jekt­skizze und even­tu­ell wei­tere vor­ge­legte Unter­la­gen wer­den nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vor­lage förm­li­cher För­der­an­träge und Entscheidungsverfahren

In der zwei­ten Ver­fah­rens­stufe wer­den die Ver­fas­ser der posi­tiv bewer­te­ten Pro­jekt­skiz­zen auf­ge­for­dert, förm­li­che För­der­an­träge vor­zu­le­gen, über die nach abschlie­ßen­der Prü­fung durch das BMBF ent­schie­den wird. Hierzu sind ent­spre­chende AZK- bzw. AZA-For­mu­lare und eine voll­stän­dige Teil­vor­ha­ben­be­schrei­bung vor­zu­le­gen. Ins­be­son­dere sind darin zu darzustellen:

  • Eine aus­führ­li­che Beschrei­bung ein­zel­ner Arbeitsschritte
  • Objek­tive Meilensteine
  • Ein detail­lier­ter Verwertungsplan
  • Die Not­wen­dig­keit der Förderung
  • Gege­be­nen­falls die Erfül­lung etwa­iger Auflagen

Hier­bei gel­ten zusätz­lich zur ers­ten Aus­wahl­stufe fol­gende Bewertungskriterien:

  • Ange­mes­sen­heit des Finan­zie­rungs­plans bzw. der Vorkalkulation
  • Fest­le­gung kon­kre­ter Projektziele

Zur Erstel­lung der förm­li­chen För­der­an­träge ist die Nut­zung des elek­tro­ni­schen Antrags­sys­tems „easy-Online“ (unter Beach­tung der in der Anlage genann­ten Anfor­de­run­gen) erfor­der­lich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

7.3 Zu beach­tende Vorschriften

Für die Bewil­li­gung, Aus­zah­lung und Abrech­nung der Zuwen­dung sowie für den Nach­weis und die Prü­fung der Ver­wen­dung und die gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Auf­he­bung des Zuwen­dungs­be­scheids und die Rück­for­de­rung der gewähr­ten Zuwen­dung gel­ten die §§ 48 bis 49a des Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­ge­set­zes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlas­se­nen All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten soweit nicht in die­ser För­der­richt­li­nie Abwei­chun­gen von den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten zuge­las­sen wor­den sind. Der Bun­des­rech­nungs­hof ist gemäß § 91 BHO zur Prü­fung berechtigt.

8 Gel­tungs­dauer

Diese För­der­richt­li­nie tritt am Tag ihrer Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­an­zei­ger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezem­ber 2029 gültig.

Bonn, den 23. Februar 2021

Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und Forschung

Im Auf­trag
Dr. Ulrike Geiger

* – Mit­tei­lung der EU-Kom­mis­sion (2014/C 198/01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fas­sung der Mit­tei­lung der EU-Kom­mis­sion C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2) ins­be­son­dere Num­mer 2.

BMBF – Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und Forschung

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